ArchivDeutsches Ärzteblatt50/2007Lahrer Kodex: Nicht überflüssig
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Der „Lahrer Kodex“ ist natürlich keine überflüssige Initiative, wie die Bundesärztekammer urteilt. Was nützen denn die von der BÄK herausgegebenen „Empfehlungen zur Sterbebegleitung und zum Umgang mit Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis“, wenn sie eine theoretische, weil von kaum einem Arzt zur Kenntnis genommene Abhandlung bleiben? Eine Initiative wie der „Lahrer Kodex“ ist Ausdruck dessen, dass die Wirklichkeit in der täglichen Praxis von derartigen Empfehlungen noch immer weit entfernt ist. Sowohl im Krankenhaus als auch in der ambulanten Praxis gibt es noch allzu viele Entscheidungsträger, die sich über den Wunsch des Patienten, in Würde zu sterben, hinwegsetzen. Und den in einem Patiententestament eindeutig zum Ausdruck gebrachten Willen zu ignorieren, der besagt, dass dieser Mensch einen dauerhaft für ihn unerträglichen Zustand nicht akzeptiert. Das kommt einer fortgesetzten schweren Körper-, bzw. Seelenverletzung gleich. Eine Initiative wie der „Lahrer Kodex“ ist sehr wohl sinnvoll und geeignet, die Durchsetzung dieses berechtigten Patientenanliegens durch seine zugleich öffentliche wie auch innerärztliche Thematisierung zu unterstützen.
Dr. med. Erik Sievert, Landsberger Straße 14, 53119 Bonn

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