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AOK-Rabattverträge: Oberlandesgericht bestätigt Verbote
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Peter Schmidt, Geschäftsführer des Verbandes Pro-Generika: „Damit ist klargestellt, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber und Rabattverträge öffentliche Aufträge sind.“ Ausschreibung und Vergabe von Rabattverträgen müssten sich demnach am Vergaberecht orientieren. „Für die Industrie ist dieser Beschluss ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit im Rabattvertragsmarkt“, sagte Schmidt. Allerdings stehe eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Frage noch aus, ob Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien. hil
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