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Korruptionsbekämpfung: Neue Kontrollinstanz der Pharmaindustrie


Der Grundsatz der AKG lautet „Prävention vor Sanktion“. „Statt also erst nach Rechtsverstößen zu reagieren, hilft der Verein zum Beispiel aktiv bei der Vermeidung irreführender Informationen an Ärzte oder Apotheker oder unrechtmäßiger Marketingaktionen“, betonte der BPI-Hauptgeschäftsführer, Henning Fahrenkamp. Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben der AKG, einen Verhaltenskodex festzulegen, der verbindliche Regelungen zur Selbstkontrolle der Mitglieder enthält. Diese Regelungen basieren unter anderem auf dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Arzneimittelgesetz. Kommt es zu Wettbewerbsverstößen bei der Zusammenarbeit mit medizinischen Fachkreisen, spricht der Verein Abmahnungen aus und ruft notfalls die Gerichte an. Wie hoch die Sanktionen gegen wettbewerbswidrige Unternehmen ausfallen können, steht noch nicht fest.
2004 hatten sich überwiegend forschende Arzneimittelhersteller als Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) zusammengeschlossen. Viele BPI-Unternehmen hatten der FSA aber unerwartet den Rücken gekehrt. Der BPI kündigte an, die AKG wolle mit dem FSA kooperieren. MM
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