POLITIK
Embryonale Stammzellforschung: Ein ethisches Dilemma
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Oben: Yamanaka
veröffentlichte dieses
Bild mit Nervenzellen,
die sich aus den neu
programmierten
Hautzellen entwickelt
haben. Foto: AP/Yamanaka
Dabei gilt es, Forschungsfreiheit und die Hoffnung auf Heilung gegenüber dem Embryonenschutz abzuwägen.
Die Debatte im Deutschen Bundestag wird mit Spannung erwartet: Noch vor der Osterpause will das Parlament festlegen, ob und möglicherweise wie das geltende Stammzellgesetz geändert werden soll. Zur Disposition stehen zurzeit zwei Gesetzentwürfe und ein selbstständiger Antrag. Ein vierter und fünfter Gesetzentwurf werden in den nächsten Tagen und Wochen erwartet. Wie die Entscheidung ausfällt, ist und bleibt ungewiss, allein aufgrund des komplizierten parlamentarischen Abstimmungsprozesses. Fest steht: Mittlerweile ist aus der Diskussion um die Stammzellforschung ein handfester Konflikt geworden, eine engagierte Debatte in der Bevölkerung, ein politischer Poker um Mehrheiten über Fraktionsgrenzen hinweg und sogar eine Auseinandersetzung zwischen den Konfessionen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und viele Wissenschaftler halten es für notwendig, die deutsche Stichtagsregelung zum Import von humanen embryonalen Stammzelllinien zumindest zu ändern oder ganz zu streichen und die Strafandrohung für Wissenschaftler aufzuheben. Für die deutschen Stammzellforscher steht in diesem Frühjahr viel auf dem Spiel: Eine Gesetzesänderung könnte neue wissenschaftliche Perspektiven eröffnen. Ein Stopp des Imports von embryonalen Stammzellen könnte aber auch das Ende ihrer bisherigen wissenschaftlichen Arbeit bedeuten.
Nach dem geltenden Stammzellgesetz dürfen deutsche Wissenschaftler unter Androhung von Strafe nur an embryonalen Stammzelllinien arbeiten, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland hergestellt wurden. Diese Regelung war 2002 nach heftigen Debatten vom Parlament als Kompromiss beschlossen worden. Doch viele Forscher beklagen, dass er sich mittlerweile als Sackgasse erweise. Die alten Zelllinien seien mit tierischen Zellen kontaminiert und damit unbrauchbar. Zudem brächte die Tatsache, dass die Arbeit mit jüngeren Zelllinien im Ausland für deutsche Forscher strafbar ist, enorme Einschränkungen in der internationalen Kooperation mit sich. Es bestünde die Gefahr, dass sich Deutschland wissenschaftlich isoliere, wenn es sich ausschließlich auf die Forschung mit adulten Stammzellen beschränke.
Mit ihren wiederholten Forderungen steht die Wissenschaft nicht allein da. Rückendeckung erhält sie von höchster Stelle: von Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie auch von Bundesforschungsministerin Annette Schavan. Aber auch Gegenwind gibt es reichlich. Erst vor wenigen Tagen sprachen sich in einem Gruppenantrag 115 Abgeordnete für die Beibehaltung der geltenden Gesetzeslage aus.
Damit steht Deutschland 2008 wieder vor der gleichen Gewissensfrage wie vor sechs Jahren. Forschungsfreiheit und die Hoffnung auf Heilung gilt es, gegenüber dem Embryonenschutz abzuwägen – ein schier unlösbares ethisches Dilemma, bei dem einzig der persönliche Standpunkt zählt. Wieder werden die Abgeordneten diese Frage ohne Fraktionszwang entscheiden können. Auf den Weg gebracht sind zwei verschiedene Entwürfe eines Stammzellgesetzes sowie ein selbstständiger Antrag, ergänzt werden sie demnächst vermutlich durch zwei weitere Gesetzentwürfe:
1. Komplette Streichung des Stichtags: In einem interfraktionellen Gesetzentwurf fordern die FDP-Forschungspolitikerin Ulrike Flach und Rolf Stöckel (SPD), die bislang geltende Stichtagsregelung komplett zu streichen und durch eine Einzelfallprüfung zu ersetzen. Auch soll die Strafandrohung gegen deutsche Wissenschafter entfallen, die sich an Forschungsprojekten mit embryonalen Stammzellen im Ausland beteiligen. Unterzeichnet haben diesen „Entwurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin“ auch die CDU-Abgeordneten Katharina Reiche und Peter Hintze. Vermutlich werden die meisten FDP-Abgeordneten diesen Antrag unterstützen.
2. Verschiebung des Stichtags: Ein weiterer parteiübergreifender Gesetzentwurf kommt aus der SPD. Deren Bioethik-Experte, René Röspel, plädiert darin für eine einmalige Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007. Unterstützt wird er von weiten Teilen der SPD, aber im Kern auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU). Die Ministerin betonte, dass ein Durchbruch bei adulten Stammzellen nur möglich sei, wenn zuvor an embryonalen Stammzellen geforscht werden könne. Eine Verschiebung des Stichtags sei deshalb „ethisch verantwortbar“.
Eine Verschiebung
des Stichtags hält
Bundesforschungsministerin
Annette
Schavan für „ethisch
verantwortbar“. Foto: dpa
4. Beschränkung der Strafandrohung auf das Inland: Einen weiteren Gesetzentwurf kündigte Priska Hinz (Die Grünen) an. Er soll die Strafandrohung für Wissenschaftler nur auf die embryonale Stammzellforschung im Inland beschränken.
5. Importverbot von embryonalen Stammzellen nach Deutschland: Nicht ausgeschlossen ist aber auch die Rückkehr zu einem völligen Importverbot von embryonalen Stammzellen. Als sehr wahrscheinlich gilt zumindest die Vorlage eines fünften Antrags. „Es gibt Überlegungen, in einem weiteren Gesetzentwurf die Einschränkung der embryonalen Stammzellforschung zu fordern“, sagte Hubert Hüppe (CDU) dem Deutschen Ärzteblatt. Mit diesem Entwurf wolle man die Meinung der Bevölkerung widerspiegeln. Anlass für die Ankündigung war die Umfrage von TNS-Infratest im Auftrag des Bundesverbands Lebensrecht zum Thema Stammzellforschung, die am 17. Januar in Berlin vorgestellt wurde. Ihr zufolge lehnen 61 Prozent der Deutschen die Forschung mit embryonalen Zellen ab und fordern die ausschließliche Verwendung von adulten Stammzellen.
Hintergrund für die erneute heftige Debatte sind die Fortschritte auf dem Gebiet der Stammzellforschung seit der Verabschiedung des deutschen Stammzellgesetzes im Jahr 2002. Für besondere Aufmerksamkeit sorgten die Ergebnisse von Woo Suk Hwang. Der südkoreanische Stammzellforscher präsentierte 2004 der Weltöffentlichkeit die ersten geklonten menschlichen Embryonen. So schnell, wie die Hoffnung auf die Heilung von Krankheiten durch individuell hergestellte Ersatzzellen aufkeimte, zerplatzte sie aber auch. Anfang 2006 stellten sich nämlich sämtliche Ergebnisse als Fälschungen heraus. Seitdem werden die Erfolge im Bereich der Stammzellforschung mit besonderer Vorsicht betrachtet.
Skepsis erzeugt auch die jüngste Erfolgsmeldung der Forscher um Robert Lanza von Advanced Cell Technology, USA. Sie geben an, menschliche embryonale Stammzellen gewonnen zu haben, ohne den Embryo zu zerstören. Aus 43 Embryonen stellten sie fünf Stammzelllinien her. Dazu verwendeten sie eine Technik, die auch bei der Präimplantationsdiagnostik genutzt wird, in Deutschland jedoch durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist. Deutsche Stammzellforscher messen der Methode deshalb keinen großen praktischen Wert bei.
Scharfe Kritik am
Stammzellbeschluss
der CDU übte der
Kölner Erzbischof,
Joachim Kardinal
Meisner. Foto: dpa
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Dass die Umwandlung von ausdifferenzierten Körperzellen in den Urzustand nun auch bei humanen Zellen gelang, lässt viele Menschen hoffen, dass die Stammzellmedizin eines Tages ohne Embryonen auskommen wird. Doch bis klinisch anwendbare Ergebnisse vorliegen, werden vermutlich noch einige Jahre vergehen. Ein eindeutiger Wegweiser für die Gestaltung eines neuen deutschen Stammzellgesetzes kann der Durchbruch von Japan und den USA somit nicht sein. Um die Reprogrammierungsforschung voranzubringen, würden von den bereits etablierten humanen embryonalen Stammzelllinien die besten neuen Zelllinien als „Goldstandard“ benötigt, mahnte die Deutsche Forschungsgemeinschaft und bekräftigte ihre Forderung nach einer Gesetzesnovellierung.
Scharfe Kritik an der Unterstützung der Forscher durch die Politik kam erwartungsgemäß von kirchlicher Seite. Zunächst meldete sich der Kölner Erzbischof, Joachim Kardinal Meisner, zu Wort. Er kritisierte vor allem Bundesforschungsministerin Annette Schavan, die sich eindeutig gegen die Position der katholischen Kirche gestellt habe. „Dass sie dennoch ihre Eigenschaft als ,katholische Theologin‘ in die Waagschale wirft, ist ein Missbrauch des Wortes ,katholisch‘ für eine von durchsichtigen Forschungsinteressen motivierte Kampagne“, sagte Meisner. Rückendeckung erhielt der Kölner Erzbischof von Gebhard Fürst, dem Bischof von Rottenburg-Stuttgart. Er bedauerte gegenüber dem „Tagesspiegel“ den Beschluss des Parteitags. Die Kluft zwischen Kirchen und Union sei in Fragen der Bioethik „ganz klar größer geworden“, betonte Fürst. „Um es klar zu sagen: Wenn bei der CDU ,C‘ draufsteht, muss auch ,C‘ drin sein.“ Bei der Bioethik sind ihm inzwischen die Grünen näher als die Union. „Wir sehen, dass die Ehrfurcht vor dem Leben und der Schöpfung bei dieser Partei sehr stark ausgeprägt ist.“
Der Mainzer Bischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, sprach sich dafür aus, im Bundestag den Fraktionszwang in dieser Frage aufzuheben. Es gehe schließlich nicht um die bloße Frage des Termins, sondern um die Grundsatzentscheidung, ob man menschliches Leben zu Forschungszwecken töten dürfe. „Unsere Antwort ist ein entschiedenes und klares Nein. Das kann ich so im Parteitagsbeschluss der CDU nicht mehr erkennen.“
Doch der Stammzellbeschluss der CDU hat nicht nur zu einer Auseinandersetzung der Partei mit der katholischen Kirche geführt, die christlichen Kirchen ziehen in dieser Frage ebenfalls nicht an einem Strang. In einem Beitrag der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) vom 27. Dezember 2007 erkennt der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, in der Debatte „Züge eines Kulturkampfs“. Er kritisiert indirekt Kardinal Meisner, wenn er meint: „Manche katholische Stimme beansprucht, die allein vertretbare christliche Position zu artikulieren. Gemeint ist damit ein generelles Nein gegenüber aller Forschung mit embryonalen Stammzellen.“
Es sei nicht nur legitim, sondern geradezu notwendig, dass kontroverse Standpunkte innerhalb der evangelischen Kirche ausgesprochen würden. Bei der Stichtagsregelung müsse man ebenfalls das Für und Wider sorgfältig gegeneinander abwägen. Embryonen seien auch für ihn keine „Sachen“, mit denen man nach Belieben verfahren könne, schrieb Huber. Doch um der Forschung mit adulten Stammzellen und der von ihr erhofften therapeutischen Fortschritte willen sei gegenwärtig noch eine Forschung mit embryonalen Stammzellen notwendig. Die EKD selbst bekräftigte bei ihrer Synode im November 2007, dass sie „die Zerstörung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzelllinien ablehnt“. Auch sie hält, wie Huber, eine Verschiebung des Stichtags nur dann für zulässig, wenn die derzeitige Grundlagenforschung aufgrund der Verunreinigung der Stammzelllinien nicht fortgesetzt werden kann und wenn es sich um eine einmalige Stichtagsverschiebung auf einen bereits zurückliegenden Stichtag handelt.“
Der Osnabrücker katholische Theologe Prof. Dr. theol. Manfred Spieker warf Huber in seiner Antwort vom 2. Januar in der FAZ vor, er mache sich „zum kirchlichen Anwalt der Forschungslobby in der Deutschen Forschungsgemeinschaft“. Er ignoriere die Aussagen von Forschern, die mit adulten Stammzellen arbeiteten, dass sie der ethisch so umstrittenen embryonalen Stammzellforschung nicht bedürften. Auch die Erfolge bei der Reprogrammierung von Hautzellen zu pluripotenten Stammzellen berücksichtige der Ratsvorsitzende nicht. Ethische Urteile, die den Schutz der Menschenwürde und das Tötungsverbot Unschuldiger betreffen, beanspruchen eine Evidenz, die nach Ansicht Spiekers jedes Abwägen verbietet. Er betrachtet Hubers Eintreten für eine Verschiebung des Stichtags nicht nur als Kurswechsel, sondern auch als das „Ende der ökumenischen Gemeinsamkeit in den Fragen der modernen Biomedizin“.
Innerhalb der evangelischen Kirche blieb Hubers Auffassung ebenfalls nicht unwidersprochen. So forderte Bayerns Landesbischof Johannes Friedrich, der Embryonenschutz müsse ohne jede Einschränkung aufrechterhalten bleiben. Eine wissenschaftliche Forschung mit Embryonen sei „Tötung menschlichen Lebens“ und ethisch nicht zu verantworten. Der Mainzer katholische Moraltheologe Prof. Dr. theol. Johannes Reiter warnte davor, in dieser Frage einen Keil zwischen Katholiken und Protestanten zu treiben.
Gisela Klinkhammer
Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann
Ein Forum zum Thema im Internet:
www.aerzteblatt.de/foren/stammzellen
Overdick-Gulden, Maria
Klimm, Rolf
Stuebben, Birgitta
Denker, Hans-Werner
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