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Diese Ländergesetze zum Nichtraucherschutz sind zum 1. Januar in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in Kraft getreten. In Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen gelten sie bereits seit August 2007. Die übrigen Bundesländer werden in den nächsten Monaten nachziehen.
Ärzte können ihren Patienten helfen, mit dem Rauchen aufzuhören. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat dazu zusammen mit der Bundesärztekammer einen Leitfaden zur Kurzintervention bei Rauchern herausgegeben. Dieser zeigt, wie Patienten zu einer Verhaltensänderung motiviert und wie ihnen bei möglichen Entzugssymptomen geholfen werden kann. Der Leitfaden kann bei der BZgA bestellt werden (E-Mail: order@bzga).
Eine weitere Möglichkeit, Patienten zum Nichtrauchen zu motivieren, bietet die bundesweit größte Kampagne zum Rauchstopp. „Rauchfrei 2008“ (Internet: www.rauchfrei2008.de). Sie wird vom Deutschen Krebsforschungszentrum im Auftrag der BZgA und der Weltgesundheitsorganisation koordiniert. Ziel ist es, Raucher zu bewegen, mindestens einen Monat lang – vom 1. bis 29. Mai – nicht zu rauchen. Zu gewinnen gibt es 10 000 Euro. Praxen, Kliniken und Beratungsstellen können die kostenfreien Aktionspakete ab 6. Februar bestellen (E-Mail: rauchfrei2008@dkfz.de). PB
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