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Risikostrukturausgleich: 80 Krankheiten sollen berücksichtigt werden
PP 7, Ausgabe Februar 2008, Seite 52


Foto: Becker & Bredel
Konkret handelt es sich dabei um Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes mellitus Typ I und II, Morbus Parkinson oder HIV, bei denen die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten die durchschnittlichen Leistungsausgaben der Kassen um mindestens 50 Prozent übersteigen. Mit dem Start des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 sollen die Kassen für die ausgewählten Krankheiten ihrer Versicherten entsprechende Zuschläge erhalten.
„Mit der Vorlage des Gutachtens“, erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Rainer Daubenbüchel, „ist ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg hin zum Gesundheitsfonds erreicht.“ Der Gesetzgeber hatte bereits mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die Weichen für die morbiditätsorientierte Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs gestellt und damit den eigens hierfür einberufenen wissenschaftlichen Beirat beim BVA betraut. Auf der Grundlage der vorgelegten Empfehlungen des Beirats und nach Anhörung der Spitzenverbände der Krankenkassen soll das BVA bis zum
1. Juli 2008 die Liste der zu berücksichtigenden Krankheiten endgültig festlegen.
Das Gutachten kann im Internet auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes www.bva.de unter Fachinformationen – Risikostrukturausgleich – Weiterentwicklung abgerufen werden. SR
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