ArchivDeutsches Ärzteblatt7/2008Kinderschutz: Kontrolle durch die Krankenkassen
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Mittels Vorsorgeuntersuchungen ein Auge auf eventuelle Vernachlässigungen, welcher Art auch immer, von Kindern und Jugendlichen zu werfen, ist sicherlich nützlich. Dem Arzt aber die Kontrolle aufzuerlegen, ob alle Termine eingehalten werden, halte ich für absolut praxisfern, denn nicht alle Vorsorgeuntersuchungen werden bei demselben Arzt durchgeführt. Im Gegensatz dazu jedoch verfügen die Krankenkassen über alle erforderlichen Daten, da sie ihnen mit der Abrechnung der Ärzte geliefert werden. Die Kassen brauchen die Daten nur auszuwerten und sich mit ihren Versicherten, d. h. den Eltern der Kinder und Jugendlichen in Verbindung zu setzen. Sie sind auch ohne Weiteres in der Lage, bei Verweigerung der Untersuchungen die Betroffenen an die Jugendämter zu melden.
Dr. med. Albrecht Pitzken, Oberdreispringen 2, 51429 Bergisch Gladbach

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