ArchivDeutsches Ärzteblatt7/2008Jürgen W. Bösche: Brillanter Jurist mit Ecken und Kanten

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Jürgen W. Bösche: Brillanter Jurist mit Ecken und Kanten

Stüwe, Heinz

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Jürgen W. Bösche Jürgen W. Bösche
Jürgen W. Bösche Jürgen W. Bösche
Am 1. Februar 1956 – das Gesetz über das Kassenarztrecht war ein halbes Jahr zuvor im Bundestag beschlossen worden – trat ein junger Rechtsanwalt in die gemeinsame Rechtsabteilung von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ein: Dr. jur. Jürgen W. Bösche. „Seit jenem Tag haben Sie Ihr gesamtes berufliches Leben darauf verwandt, den freien Arztberuf zu schützen und zu fördern“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Andreas Köhler am 28. Januar aus besonderem Anlass: An diesem Tag vollendete Bösche sein 80. Lebensjahr.

Köhler nannte Bösche die „graue Eminenz“ der deutschen Ärzteschaft. Dieser Titel, in dem Hochachtung und Respekt mitschwingen, passt. Denn Bösche hat sich in seinem jahrzehntelangen Einsatz für die Ärzteschaft nie als distanzierter Berater verstanden. Er hat im Hintergrund Fäden gezogen, auch selbst Politik „gemacht“ und für die Ärzteschaft manche Auseinandersetzung erfolgreich bestritten.

Als unabhängiger Geist habe Bösche sich stets als Anwalt der Freiheit verstanden, schrieben Prof. Dr. med. Karsten Vilmar, damals Präsident der Bundesärztekammer, und Dr. med. Ulrich Oesingmann, damaliger Erster Vorsitzender der KBV, 1993 im DÄ über Bösche zu dessen 65. Geburtstag. Zahlreiche Gesetzgebungsverfahren hat Bösche maßgeblich beeinflusst, das heutige Kassenarztrecht und das ärztliche Berufsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung mitgeprägt. Er konnte für die Sache der Ärzte viel erreichen, weil er nicht nur über exzellente juristische Fachkenntnis, sondern auch über politisches Gespür verfügt und überdies in politischen wie in juristischen Kreisen – wie man heute sagt – sehr gut vernetzt ist. Bösche kann komplizierte Zusammenhänge plastisch und prägnant darstellen. Mit seinem meistens eindeutigen Urteil hält er nicht hinterm Berg. Wenn er etwas für Unsinn hält, sagt er das und macht sich damit nicht nur Freunde. Aber wäre für einen echten Berliner, an seinem Idiom unschwer erkennbar, etwas anderes vorstellbar?

In Reinickendorf geboren, studierte er nach Schulzeit und Militärdienst in der Endphase des Krieges in seiner Heimatstadt Rechtswissenschaft und absolvierte dort auch seine Referendarzeit. Nach einer Assistententätigkeit an der Universtät Münster arbeitete er als Anwalt, bevor er in die Rechtsabteilung von BÄK und KBV in Köln eintrat, deren Leitung er 1973 übernahm. Dabei war Bösche mehr als ein Justiziar. Den Bundesverband der Freien Berufe, die Ludwig-Sievers-Stiftung, die Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht sowie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat er mitgegründet. Seit der Gründung 1966 leitet er das Seminar der KBV in Berlin, dem Deutschen Ärzteblatt ist er als Mitglied der juristischen Redaktion verbunden.

Nach dem offiziellen Ende der Ära Bösche 1997, als er die Leitung der Rechtsabteilung an Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer übergab, hat Bösche weiter seine Erfahrung der Ärzteschaft zur Verfügung gestellt, zum Beispiel im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und im Bewertungsausschuss. Viele Ratgeber, die wie Bösche fünf Jahrzehnte Entwicklung der ärztlichen Selbstverwaltung, der Gesundheitspolitik und des Sozialrechts überblicken und auch einordnen können, gibt es nicht mehr. Heinz Stüwe

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