ArchivDeutsches Ärzteblatt8/2008Versicherungspflicht: Krankenkassen sollen kulant sein

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Versicherungspflicht: Krankenkassen sollen kulant sein

Rabbata, Samir

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LNSLNS Noch immer sind circa 100 000 Menschen ohne Krankenversicherung. Weil verspäteten Rückkehrern in die GKV hohe Beitragsnachzahlungen drohen, fordert die Bundesregierung die Kassen auf, sozial Schwachen entgegenzukommen.

Die gute Nachricht zuerst: Die Zahl der nicht krankenversicherten Menschen in Deutschland hat sich nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform mehr als halbiert. Waren Anfang letzten Jahres noch 211 000 Menschen nicht versichert, liegt die Zahl nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes mittlerweile bei rund 100 000 Personen.

Die schlechte Nachricht: Je mehr Zeit vergeht, umso unwahrscheinlicher ist es, dass sich die verbleibenden Nichtversicherten um eine Versicherung bemühen. Denn seit Inkrafttreten der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im April 2007 laufen Beiträge auf, die nachgezahlt werden müssen. Je nach Höhe des Einkommens kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Bleibt jemand zwei Jahre unversichert, kann die Nachforderung bis zu 15 000 Euro betragen.

Ministerium startet Informationskampagne
Damit es so weit gar nicht erst kommt, hat das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Verbraucherzentrale Bundesverband nun eine groß angelegte Informationskampagne zur Rückkehr in die Krankenversicherung gestartet. Dazu werden nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums mehr als 25 000 Plakate aufgehängt und 245 000 Flyer in den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände ausgelegt. „Ich bin froh, dass sich die Zahl der Nichtversicherten bereits wenige Monate nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform mehr als halbiert hat. Jetzt geht es darum, den noch verbleibenden Nichtversicherten die schnelle Rückkehr in die Krankenversicherung zu erleichtern“, erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zum Start der Kampagne in Berlin.

Appell an die Krankenkassen
Dr. Peter Neher, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände, weist darauf hin, dass die Rückkehr in die GKV nicht nur ein Recht darstellt, sondern auch eine Pflicht. Finanzielle Sanktionen könnten verspätete Rückkehrer hart treffen. „Wir fordern deshalb die Kassen auf, für Menschen in sozialen Notlagen die bereits angefallenen Beträge zu erlassen, um ihnen den uneingeschränkten Zugang zum Versicherungssystem zu ermöglichen“, so Neher. Schmidt unterstützt ihn darin: „Kein Rückkehrwilliger soll aus Angst vor hohen Nachforderungen auf einen Krankenversicherungsschutz verzichten.“ Zuvor hatte die Ministerin schriftlich an die Spitzenverbände der Krankenkassen appelliert, soziale Härtefälle genau zu prüfen. Die Beiträge sollten in erträglichen Raten eingefordert und in Einzelfällen ganz erlassen werden.

Nach Meinung von Prof. Dr. Jürgen Wasem, Gesundheitsökonom an der Universität Duisburg-Essen, hätte Schmidt den ehemaligen Nichtversicherten schon mit der Gesundheitsreform entgegenkommen können. Sinnvoll wäre es gewesen, auf den im Gesetz vorgesehenen Mindestbeitrag zu verzichten. Dieser sei nicht sachgerecht. Vielmehr sollten die Beiträge einkommensabhängig sein, so der Experte.

Nun bleibt Schmidt nichts weiter übrig, als die Kassen um Kulanz zu bitten. Ob die Kostenträger darauf eingehen, ist allerdings fraglich. „Die Kassen werden sich mit diesem Appell auseinandersetzen und prüfen, welche Problemlösungen rechtskonform möglich sind“, sagt Udo Barske, Sprecher des AOK-Bundesverbandes. „Durch Beitragsnachforderungen wollen wir verhindern, dass gesunde Menschen aus dem Solidarsystem ausscheren und sich erst im Krankheitsfall bei ihrer Kasse melden“, erklärt die Barmer-Sprecherin, Susanne Uhrig. Doch sie betont auch: „Die Barmer sieht sich jeden Einzellfall genau an. Wenn jemand zwei Jahre im Ausland gelebt hat, kann man schon glauben, dass dieser noch nichts von der Neuregelung gehört hat.“ Dies müsse man berücksichtigen.

PKV-Rückkehrer sind meist alt und krank
Auch bei der privaten Krankenversicherung (PKV) ist noch nicht abschließend geklärt, wie sie mit sozialen Härtefällen umgehen wird. Wenn zum 1. Januar 2009 auch in der PKV die Versicherungspflicht gilt, müssen verspätete Rückkehrer (wie auch in der GKV) neben den Prämiennachzahlungen Säumniszuschläge leisten. Bislang gilt bei den Privaten allenfalls ein Rückkehrrecht für Versicherte. Das heißt, die Unternehmen müssen Nichtversicherte aufnehmen, sofern sie der PKV zuzuordnen sind. Bis jetzt sind 3 300 Nichtversicherte in die private Krankenversicherung zurückgekehrt. „Dabei handelt es sich vor allem um ältere und kranke Menschen“, berichtet Jens Wagner vom PKV-Verband. Seine Erklärung hierfür: „Solange keine Versicherungspflicht besteht, haben viele Gesunde kein Interesse an einem Krankenversicherungsschutz.“ Samir Rabbata

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