
Seit einiger Zeit implementieren wir als Ethikberater in mehreren Altenheimen die ethische Fallbesprechung. In dieser interdisziplinären Fallkonferenz wird eine ethische Fragestellung mittels des von unserer Arbeitsgruppe weiterentwickelten Instrumentariums der Köln-Nimweger-Leitfragen analysiert und eine Beratungsempfehlung für das weitere Vorgehen in Behandlung und Pflege erarbeitet. Leider können/wollen an diesen Besprechungen die für den Bewohner verantwortlichen Hausärzte nur selten teilnehmen. Eine kontinuierliche ärztliche Begleitung eines Altenheims durch einen Arzt, eine Ärztin würde die Bereitschaft zum Mitwirken sicherlich enorm steigern können. Die Kommunikation und Transparenz der dann aufgrund des Votums der Fallbesprechung gefällten ärztlichen Entscheidung würde sich verbessern. Von dieser Kooperation werden also alle Beteiligten in ethisch schwierig zu entscheidenden Situationen (Arzt, Pflegende, Bewohner, Angehörige, Betreuer etc.) profitieren.
Ulrich Fink, P. R., Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen und Hospiz-Seelsorge im Erzbistum Köln, Supervisor (DGSv), Merlinweg 7, 50997 Köln
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