BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 141. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) folgenden Beschluss zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und zu den Regelleistungsvolumen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2008 getroffen


Vorbehalt:
Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung der 141. Sitzung des Bewertungsausschusses ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).