ArchivDeutsches Ärzteblatt8/2008Gesetzliche Unfallversicherung: Was ist eigentlich ein Durchgangsarzt?

BERUF

Gesetzliche Unfallversicherung: Was ist eigentlich ein Durchgangsarzt?

Flintrop, Jens

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LNSLNS Nach Arbeits- oder Wegeunfällen sind Ärzte mit besonderen Qualifikationen gefragt.

Führt die Verletzung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit oder dauert die Behandlung länger als eine Woche, müssen Arbeitnehmer einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser legt die weitere Behandlung fest. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin.

Bundesweit sind 3 500 niedergelassene sowie an Krankenhäusern tätige Ärzte als Durchgangsärzte durch die gesetzliche Unfallversicherung zugelassen. Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie mit besonderen Qualifikationen und Erfahrung auf dem Gebiet der Unfallchirurgie. Ihre Praxen und die Unfallkliniken sind mit Fachpersonal und durch spezielle technische Voraussetzungen besonders gut auf Unfälle vorbereitet.

Durchgangsärzte-Datenbank
Unternehmer haben innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder Wegeunfall, der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Diese Dokumentation sei vor allem für eventuelle Folgeerkrankungen sehr wichtig, betont die VBG.

Eine Datenbank mit allen von den gesetzlichen Unfallversicherungen zugelassenen Durchgangsärzten ist über das Internet abrufbar. Die Adresse lautet: www.hvbg-ser vice.de/cgi-bin/suche_da.

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit etwa 28 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den mehr als 570 000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus mehr als 100 Branchen, wie zum Beispiel Banken und Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine. JF

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