BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Regionale Steuerung von Vertragsärzten im Rahmen der Sonderbedarfsfeststellung gemäß § 24 Buchstabe b (sog. qualitativer Sonderbedarf) vom 13. September 2007


am 13. September 2007 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Neufassung vom 15. Februar 2007 (BAnz. 2007, S. 3491) wie folgt zu ändern:
I. § 25 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„1Die Zulassung gemäß § 24 ist im Falle der Buchstaben a und b an den Ort der Niederlassung gebunden und hat in den Fällen der Buchstaben b bis d mit der Maßgabe zu erfolgen, dass für den zugelassenen Vertragsarzt nur die ärztlichen Leistungen, welche im Zusammenhang mit dem Ausnahmetatbestand stehen, abrechnungsfähig sind.“
II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.
g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 13. September 2007
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
Anzeige
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.