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Bundesverfassungsgericht: Neues Grundrecht im Zeitalter des Internets
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Die Vorschriften in NRW stellen nach Auffassung des Gerichts einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar. Ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis ist auch das heimliche Ausspähen eines privaten Rechners über das Internet künftig nur zulässig, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen“. Das heißt, Computer von Verdächtigen dürfen nur dann mit Spionagesoftware überprüft werden, wenn eine unmittelbare Gefahr für Menschenleben (Bedrohung von „Leib, Leben und Freiheit der Person“) oder für den Bestand des Staates vorliegt.
Kritiker der Onlinedurchsuchung begrüßten die höchstrichterliche Entscheidung. „Das Verfassungsgericht ist im Informationszeitalter angekommen“, sagte der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), einer der fünf Beschwerdeführer gegen das Gesetz. Das sei die wichtigste Entscheidung zum Datenschutz seit dem Volkszählungsurteil von 1983, wertete auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, das Urteil.
Als Reaktion auf das Urteil will die Bundesregierung eine Neufassung des geplanten Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) vorlegen. Bundesinnenminister Schäuble (CDU) sagte, dass „sehr rasch“ ein Gesetzentwurf verabschiedet werden solle. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte dabei ihre Unterstützung an. Mit Spannung wird vor diesem Hintergrund darüber hinaus die in Kürze anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erwartet. KBr
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