

In dem Beitrag „Die Hürde wird etwas höher“ in PP 2 ist ein Fehler aufgetreten: Dort heißt es im Kasten zur Definition des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie auf Seite 56: Der WBP „entscheidet darüber, welche Verfahren zur vertieften Ausbildung zugelassen werden“. Richtig ist, dass die Landesbehörden entscheiden. Der WBP hat lediglich die Aufgabe der gutachterlichen Beratung der Behörden (nach § 11 PsychThG).
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