

Das Interview mit Herrn Schulte bedarf in vielerlei Hinsicht einer Klar- und Richtigstellung. Herr Schulte führt vier Fragen an, die sich der WBP bei der Konzipierung seines Methodenpapiers gestellt hat. Doch die wirklich entscheidende Frage des WBP formuliert er nicht. Sie lautet: Wie müssen die Hürden für die wissenschaftliche Bewertung von Psychotherapieverfahren aussehen, dass neben den vorhandenen Richtlinienverfahren kein weiteres Verfahren durchkommen kann? Wie das funktioniert, kann man dem Interviewtext entnehmen. Erstens betätigt sich Herr Schulte als Hellseher, indem er für die Zukunft ausschließt, dass neben Verhaltenstherapie und Psychoanalyse weitere „Verfahren“ überhaupt entwickelt werden. Allenfalls gäbe es neue „Methoden“, die unterhalb der „Komplexität“ von „Verfahren“ anzusiedeln sind. Zweitens stellt Herr Schulte damit klar, dass neue „Methoden“ ihres „engen Anspruchs“ wegen nur dann in der GKV Platz finden können, wenn deren Anwender vorgängig als Richtlinienpsychotherapeuten tätig sind. Und drittens räumt Herr Schulte ein, dass das zwischen dem G-BA und dem WBP verabredete „Schwellenkriterium“ dazu dienen soll, Diskrepanzen in der wissenschaftlichen Bewertung der Studienlagen, die zwischen WBP und G-BA auftreten können, künftig so zu verhindern, dass der G-BA seine Abschottungspolitik gegen neue Psychotherapieverfahren ungehindert durchführen kann. Fazit: Damit hat sich der WBP nicht nur der Macht des G-BA unterworfen, indem er dem G-BA unter dem Signum „Versorgungsrelevanz“ berufsregelnde Machtanmaßung einräumt (Art. 12 GG), sondern er hat im Schulterschluss mit dem G-BA dafür gesorgt, dass die Psychotherapielandschaft in Deutschland unter der Fuchtel der Richtlinienpsychotherapie zunehmend verödet. Und dies trotz alarmierender Zahlen von Therapieabbrecherquoten in der Richtlinienpsychotherapie.
Prof. Dr. Dr. Günter Zurhorst, Birkbuschstraße 16, 12167 Berlin
Abresch, Jürgen
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