BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen


Teil A
zur Änderung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses gem. § 85 Abs. 4 a SGB V zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V
Teil B
zur Änderung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses gem. § 85 Abs. 4 a SGB V zur Festlegung der angemessenen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten
Das Unterschriftsverfahren ist abgeschlossen, dass Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diesen Beschluss nicht beanstandet.
Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 140. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) folgenden Beschluss zur Änderung des Beschlusses gemäß § 85 Abs. 4 a SGB V (GKV-GR 2000) durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in der 62. Sitzung am 16. Februar 2000, geändert und ergänzt durch Beschlüsse des Bewertungsausschusses in der 63., 72., 77., 80., 84. und 99. Sitzung zur Festlegung von Kriterien zur Verteilung der Gesamtvergütungen, insbesondere zur Festlegung der Vergütungsanteile für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung mit Wirkung zum 1. Januar 2008 beschlossen.
Das Unterschriftsverfahren ist abgeschlossen, dass Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diesen Beschluss nicht beanstandet.
Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 142. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) folgenden ergänzenden Beschluss mit den Teilen A und B zu den Änderungsbeschlüssen zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V (139. Sitzung) und zur Festlegung von Kriterien zur Verteilung der Gesamtvergütungen nach § 85 Abs. 4 a SGB V (GKV-GR 2000), insbesondere zur Festlegung der Vergütungsanteile für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung (140. Sitzung) mit Wirkung zum 1. Januar 2008 beschlossen.
Teil A
Ergänzung zum Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 139. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Beschlusses des Bewertungsausschusses gemäß § 85 Abs. 4 a SGB V zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V
Teil B
Ergänzender Beschluss zum Änderungsbeschluss des Bewertungsausschusses in seiner 140. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Festlegung von Kriterien zur Verteilung der Gesamtvergütungen nach § 85 Abs. 4 a SGB V (GKV-GR 2000), insbesondere zur Festlegung der Vergütungsanteile für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diesen Beschluss nicht beanstandet.
Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 145. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) folgenden Beschluss mit Wirkung zum 1. Januar 2008 beschlossen: Anpassung der Gebührenordnungspositionen 03212 und 04212 vom 1. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2008 zur Berechnung neben den Gebührenordnungspositionen 03120 bis 03122 bzw. 04120 bis 04122 in diabetologischen Schwerpunktpraxen.
Vorbehalt: Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung der 142. und 145. Sitzung des Bewertungsausschusses ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner sowie bei der 145. Sitzung gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
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