BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. sowie der AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg, – einerseits – und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Folgendes:


Artikel 1 Änderungen des Bundesmantelvertrages-Ärzte/Ersatzkassen (EKV)
1. In § 1a Nr. 28 wird der Klammerzusatz „(Nr. 17)“ durch „(Nr. 18)“ ersetzt.
2. § 22 a wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird Satz 2 gestrichen.
b) In Absatz 3 wird das Datum „1. Januar 2008“ durch das Datum „1. Juli 2008“ ersetzt.
3. § 34 Abs. 12 wird mit Wirkung zum 1. Januar 2008 wie folgt neu gefasst:
„Bei der Abrechnung sind die abgerechneten Leistungen nach Maßgabe der von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgeschriebenen Regelungen in versorgungsbereichs- und/oder arztgruppenübergreifenden Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V arztbezogen zu kennzeichnen.“
4. § 34 Abs. 12 wird mit Wirkung zum 1. Juli 2008 wie folgt neu gefasst:
„Bei der Abrechnung sind die vertragsärztlichen Leistungen nach Maßgabe der von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgeschriebenen Regelungen unter Angabe der Arztnummer sowie aufgeschlüsselt nach Betriebsstätten und Nebenbetriebsstätten zu kennzeichnen. Satz 1 gilt entsprechend für die Anstellung von Ärzten.“
5. Folgende Protokollnotizen werden geändert:
a) Protokollnotiz zu § 22a und § 34 Abs. 6:
aa) Die Protokollnotiz Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst: „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird vor Änderungen der Technischen Richtlinie zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, die Auswirkungen auf den Datenaustausch zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen haben, die Spitzenverbände der Krankenkassen rechtzeitig informieren.“
bb) Die Protokollnotiz Nr. 3 wird gestrichen.
b) Protokollnotiz zu §§ 42 und 43:
aa) In Satz 1 wird das Datum „1. 1. 2008“ durch das Datum „1. 7. 2008“ ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Datum „31. 7. 2007“ durch das Datum „31. 3. 2008“ ersetzt.
Artikel 2
Änderungen der 20. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke
für die vertragsärztliche Versorgung
1. In Nummer 2 Satz 1 wird das Datum „1. Januar 2008“ durch das Datum „1. Juli 2008“ ersetzt.
2. In Nummer 2 Satz 2 wird das Datum „31. Dezember 2007“ durch das Datum „30. Juni 2008“ ersetzt.
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