ArchivDeutsches Ärzteblatt PP3/2008Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anstellung von Psychotherapeuten vom 13. September 2007

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anstellung von Psychotherapeuten vom 13. September 2007

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LNSLNS Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 13. September 2007 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Fassung vom 15. Februar 2007 (BAnz. 2007, S. 3491) wie folgt zu ändern:
I. In § 23 i wird nach Absatz 6 folgender Absatz angefügt:
„(7) Die Regelungen in den Absätzen 1 bis 6 gelten für die Anstellung von Psychotherapeuten bei Vertragsärzten entsprechend.“
II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.
g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 13. September 2007

Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess

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