BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anstellung von Psychotherapeuten vom 13. September 2007


I. In § 23 i wird nach Absatz 6 folgender Absatz angefügt:
„(7) Die Regelungen in den Absätzen 1 bis 6 gelten für die Anstellung von Psychotherapeuten bei Vertragsärzten entsprechend.“
II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.
g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 13. September 2007
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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