BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Reihenfolgeregelung im Zulassungsverfahren nach Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen vom 13. September 2007


am 13. September 2007 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Neufassung vom 15. Februar 2007 (BAnz. 2007, S. 3491) wie folgt zu ändern:
I. § 23 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
„(4) Über die Beendigung von Zulassungs- und Leistungsbegrenzungen gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 SGB V ist vorrangig vor Anträgen auf (Neu-)Zulassung, und
zwar in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung, zu entscheiden.“
II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.
g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 13. September 2007
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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