BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Änderungen der Verträge Bundeswehr/Zivildienst


(§ 6 Abs. 3 und 7 Bundeswehr; § 6 Abs. 3 Zivildienst). Die Anwendung der allgemeinen Bestimmung nach I.2.1.6 des EBM (Beauftragung zur Erbringung von in berechnungsfähigen Pauschalen enthaltenen Teilleistungen) kommt hier nicht zum Tragen.
Diese Vertragsänderungen treten jeweils rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft, die redaktionellen Anpassungen beim Zivildienstvertrag zum 1. April 2008.
Die Vertragsänderungen stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch die Vertragspartner.
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