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Contergan-Geschädigte: Verdoppelung der Renten geplant
Dtsch Arztebl 2008; 105(12): A-602 / B-534 / C-522


Foto: dpa
Die Finanzmittel der 1971 per Gesetz errichteten öffentlich-rechtliche Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ sind bereits seit dem Jahr 1997 aufgebraucht. Seitdem erfolgt die Rentenzahlung an die noch rund 2 700 Betroffenen vollständig aus dem Bundeshaushalt. Der monatliche Höchstbetrag, der an 62 Prozent der Contergan-Opfer gezahlt wird, liegt bei 545 Euro.
Angesichts der Spätfolgen der Schädigung – mit zunehmenden Alter sind die betroffenen Personen immer mehr auf fremde Hilfe angewiesen, sie leiden unter schmerzhaften Folgen jahrzehntelanger Fehlbelastung des Körpers – halten die Regierungsfraktionen eine Verdoppelung der Rentenzahlung für gut begründet. Daraus ergibt sich für den Bundeshaushalt eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von rund 15 Millionen Euro. TG
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