ArchivDeutsches Ärzteblatt PP4/2008Anhörung: Kritik an Altersgrenzen

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Anhörung: Kritik an Altersgrenzen

Rabbata, Samir

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Verfassungsrechtliche Bedenken: Die Altersgrenze für Vertragsärzte verletzt Experten zufolge die Berufsausübungsfreiheit. Foto: Fotolia/Robert Milert
Verfassungsrechtliche Bedenken: Die Altersgrenze für Vertragsärzte verletzt Experten zufolge die Berufsausübungsfreiheit. Foto: Fotolia/Robert Milert
Die Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für die Teilnahme von Ärzten an der vertragsärztlichen Versorgung ist verfassungsrechtlich problematisch. Darauf hat der Vorsitzende des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht und ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs Berlin, Helge Sodan, verwiesen. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages in Berlin kritisierte er, die 1992 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz eingeführte Regelung verletze sowohl die Berufsausübungsfreiheit als auch die Eigentumsgarantie.

Anlass für die Anhörung des Gesundheitsausschusses war ein vom Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes. Er sieht vor, die Altersgrenzen für die Zulassung zur Ausbildung von Gesundheitsfachberufen aufzuheben. Verschiedene Sachverständige verwiesen in ihren Stellungnahmen auf einen Zusammenhang zwischen der geplanten Neuregelung und der Höchstaltersgrenze für Ärzte. „Die Freiheiten, die man mit der vorgelegten Regelung für den Berufseinstieg von Masseuren und Physiotherapeuten einfordert, darf man Ärzten und Zahnärzten im Kontext ihres Berufsausstiegs nicht verweigern“, erklärte Jürgen Weitkamp, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Das Vorhaben, das Mindestalter für den Berufseinstieg abzuschaffen, begrüßen sowohl die BZÄK als auch die Bundesärztekammer. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten plädiert für die jetziger Regelung. Es sei richtig, dass künftige Physiotherapeuten zu Beginn der Ausbildung mit all ihren komplexen Inhalten das 17. Lebensjahr vollendet haben müssen. SR

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