BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinien: Aktualisierung des Begriffs „medizinische Rehabilitation“ vom 20. Dezember 2007


I. Abschnitt A Allgemeines wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1. wird Satz 2 gestrichen.
2. In Nummer 1. Satz 3 werden die Wörter „bzw. der medizinichen Rehabilitation“ gestrichen.
II. Abschnitt D Anwendungsbereiche wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2. wird wie folgt gefasst:
„Psychotherapie kann neben oder nach einer somatisch ärztlichen Behandlung von Krankheiten oder deren Auswirkungen angewandt werden, wenn psychische Faktoren einen wesentlichen pathogenetischen Anteil daran haben und sich ein Ansatz für die Anwendung von Psychotherapie bietet; Indikationen hierfür können nur sein:“
2. Nummer 2.2 wird wie folgt gefasst:
„Seelische Krankheit aufgrund frühkindlicher emotionaler Mangelzustände oder tiefgreifender Entwicklungsstörungen, in Ausnahmefällen auch seelische Krankheiten, die im Zusammenhang mit frühkindlichen körperlichen Schädigungen oder Missbildungen stehen.“
3. Nummer 2.3 wird wie folgt gefasst: „Seelische Krankheit als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe.“
4. Nummer 2.4 wird wie folgt gefasst:
„Psychische Begleit-, Folge- oder Residualsymptomatik psychotischer Erkrankungen.“
5. In Nummer 3.2 werden die Wörter „bzw. der medizinischen Rehabilitation“ gestrichen.
III. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 20. Dezember 2007
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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