BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Bundesempfehlung gemäß § 86 SGB V der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Finanzierung der Leistungen und der Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung strahlentherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2008


Zur Umsetzung der Durchführung der Bereinigung der Gesamtvergütung gemäß Absatz 2 der Bundesempfehlung vom 25. 9. 2007 zur Finanzierung der Leistungen und der Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung strahlentherapeutischer Leistungen zum 1. 1. 2008 verständigen sich die Vertragspartner auf folgenden Bereinigungsmodus:
Zur Durchführung der Bereinigung der Gesamtvergütungen wird der Leistungsbedarf der Jahre 2000 und 2004 zugrunde gelegt. Dabei sind die Gesamtvergütungen um den Leistungsbedarf der Leistungen des Kapitels T (I. bis IV.) des in den Jahren 2000 und 2004 gültigen EBM – bewertet mit dem durchschnittlichen Punktwert des Formblatts 3 der Jahre 2000 und 2004 – sowie um die Beträge für Sachkosten der Strahlentherapie zu verringern, soweit diese jeweils innerhalb der budgetierten Gesamtvergütung finanziert wurden.
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