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Impfungen: BÄK engagiert sich für Impfkurs im Studium
DÄ plus


Impfen als
Thema für das
Studium: Die
BÄK will sich
für die Änderung
der Approbationsordnung
einsetzen.
Foto: ddp
Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind zumindest Schutzimpfungen seit April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung dafür ist eine Empfehlung der jeweiligen Impfung durch die Ständige Impfkommission. Auf dieser Basis hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Juni 2007 erstmals Einzelheiten zur Leistungspflicht der Krankenkassen bei Schutzimpfungen festgelegt. Seine Richtlinie hatte Diskussionen darüber ausgelöst, welche Arztgruppen bestimmte Impfungen vornehmen dürfen (DÄ, Heft 36 und 43/2007). Rie
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