

Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 151. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) folgenden Beschluss mit Wirkung zum 1. April 2008 beschlossen: Bei der 151. Sitzung handelt es sich um Änderung des Beschlusses gemäß § 85 Abs. 4a SGB V durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 93. Sitzung am 29. Oktober 2004, geändert durch Beschlüsse des Bewertungsausschusses in der 96. und 139. Sitzung, zur Festlegung einer angemessenen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten.
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