AKTUELL
Universitätskliniken: AiP-Phase bei Vergütung berücksichtigen


Die meisten
Unikliniken
erkennen die
AiP-Zeit nicht
als Berufserfahrung
an.
Das führt zu
Einbußen beim
Tarifgehalt. Foto: dpa
Der Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, bezeichnete das neuerliche Urteil als „wichtige Aussage mit Signalwirkung“. Bisher würde nämlich der Arbeitgeberverband der Bundesländer, die sogenannte Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), den Ärzten ihre AiP-Phase nicht als Berufserfahrung zugestehen. „Die Universitätskliniken sind aufgefordert, die Rechtsprechung als wegweisend zu akzeptieren und allen betroffenen Ärzten umgehend ihr zustehendes Gehalt zu zahlen.“ Problemlos verlaufe hingegen die Anerkennung der AiP-Phase beispielsweise in den kommunalen Krankenhäusern und den Universitätskliniken in Hessen sowie in der Berliner Charité. EB
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