AKTUELL
Erfahrungsbericht: Aufbereitung von Medizinprodukten
DÄ plus


Gezielte Qualitätskontrollen
gefordert: Die
behördliche Überwachung
der Aufbereitung
halten viele
Experten für unzureichend. Foto: Peter Wirtz
Der Bericht enthält 79 Stellungnahmen von Ländern, Verbänden und Organisationen sowie Sachverständigen. Nach Auswertung der Stellungnahmen sieht das BMG keinen Anlass für eine Abkehr vom bisherigen gesetzgeberischen Ansatz. Ein generelles Verbot der Aufbereitung von sogenannten Einmalprodukten (wie Ablationskatheter, Ureterkatheter, Laserfasern) sei nicht sachdienlich. In Deutschland fehlten außerdem belastbare Daten zur Qualität aufbereiteter Medizinprodukte.
Mit der nächsten MPG-Novelle (ein Entwurf soll im dritten Quartal 2008 vorliegen) soll unter anderem verbindlich vorgeschrieben werden, dass derjenige, der Medizinprodukte der Risikoeinstufung „Kritisch C“ (Produkte mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung, thermolabile Produkte, nicht dampfsterilisierbar) aufbereitet, über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen muss. Der Bericht ist abrufbar im Internet unter www.bmg.bund.de (Themenschwerpunkte; Gesundheit; Medizinprodukte). KBr
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