TECHNIK
Elektronischer Heilberufsausweis: Fit für die elektronische Signatur


Prozess der
Signaturkartenbeantragung:
Hier prüft die IHK
die Identität des
Antragstellers. Quelle: D-TRUST
Da immer mehr Geschäftsprozesse in die digitale Welt übertragen werden, ist es unabdingbar, auch hier unterschreiben zu können. Gerade im Austausch sensibler Gesundheitsdaten ist die „digitale Signatur“ wichtig, denn nur sie kann das Vertrauen zwischen Absender und Empfänger sicherstellen. Mit der Einführung des elektronischen Heilberufsweises (eHBA) bekommt der Arzt den „digitalen Füller“ in die Hand. Den eHBA erhält der Arzt nach Prüfung der berufsrechtlichen Voraussetzungen von einem Trustcenter, das die Identität des Antragstellers zweifelsfrei feststellen muss (siehe Grafik).
Ohne sinnvolle Signaturanwendungen wird dem eHBA aber kein Erfolg zuteil werden. Deshalb tragen Initiativen, wie die von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unterstützte Onlineabrechnung mit dem eHBA, entscheidend zur Akzeptanz der Technologie bei. Bundesweit soll die Onlineabrechnung ab 2010 verpflichtend eingeführt werden. Der eHBA dient als digitaler Ausweis und ermöglicht die qualifizierte digitale Signatur sowie das vertrauliche Verschlüsseln von Daten während des Transports. Er wird somit zum vertrauensbildenden Schlüssel in der digitalen ärztlichen Praxis.
Lutz Reum
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