BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zu Public-Access-Defibrillations-Programmen


Die Bundesärztekammer befürwortet den Einsatz von frei zugänglichen automatisierten externen Defibrillatoren (PAD = Public-Access-Defibrillatoren), wenn diese funktionsgerecht eingesetzt werden.
In Ergänzung der
- Empfehlung der Bundesärztekammer zur Defibrillation mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) durch Laien, (4. Mai 2001),
bestätigt durch den Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswesen“ der Bundesärztekammer am 29. März 2007, veröffentlicht in: Dtsch Arztebl 2001; 98(18): A 1211,
sowie der
- Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation, (4. Mai 2001, aktualisiert 22. Dezember 2003),
bestätigt durch den Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswesen“ der Bundesärztekammer am 29. März 2007, veröffentlicht in: Dtsch Arztebl 2001; 98(18): A 1211, aktualisiert in: Dtsch Arztebl 2003; 100(51–52): A 3407,
sollten PAD-Konzepte folgende Voraussetzungen für die Umsetzung erfüllen:
- Das Eingreifintervall sollte höchstens fünf Minuten betragen.
- Das PAD-Programm muss in ein Hilfeleistungssystem eingebunden sein, das eine zeitnahe Intervention der professionellen Hilfe (Rettungsdienst) garantiert.
- Die eingesetzten AED-Geräte müssen in Bezug auf die Analysesicherheit ihre Leistungsfähigkeit garantieren.
- Das PAD-Programm bedarf der ärztlichen Betreuung im Sinne eines medizinischen Qualitätsmanagement. Dazu ist ein ärztlich Verantwortlicher als Programmbegleiter und -leiter zu bestimmen (siehe auch Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation).
- Der Anwender muss Kenntnisse in der Durchführung der Basisreanimation besitzen.
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