EDITORIAL
Psychopharmakotherapie: Verordnungsrecht für Psychologen?


Davon berichtete Prof. Dr. Harald Rau, Leiter der Suchtkrankenhilfe der Zieglerschen Anstalten in Wilhelmsdorf, beim Symposium „Zukunft der Psychotherapieausbildung“ der Bundespsychotherapeutenkammer (siehe Seite 204). Im Zuge der angestrebten Reform der Psychotherapieausbildung – das Bundesgesundheitsministerium hat ein Forschungsgutachten vergeben – soll auch die Frage beantwortet werden, ob künftige Psychologische Psychotherapeuten (PP) verordnen dürfen. Rau ist dafür: Psychopharmakotherapie sei leicht erlernbar. Sie ist bereits jetzt schon Teil des Prüfungskatalogs für angehende PP. Auch sind biologische und physiologische Grundlagen Bestandteile der Ausbildung. In Kliniken seien PP sowieso häufig in die Pharmakotherapie eingebunden. PP mit Verordnungskompetenz hätten die Möglichkeit, nicht sinnvolle Medikamentierungen aufzuheben oder zu verändern, argumentierte Rau weiter, wenn der Psychiater oder ärztliche Psychotherapeut nicht zur Stelle sei. Ein grundsätzliches Problem vieler Fachkliniken bestehe nämlich darin, dass sie nicht genügend qualifizierte Fachärzte fänden, sagte Rau. Der Psychotherapeut ist selbst verantwortlich für drei Kliniken. Er fordert deshalb ebenso für PP das Recht, Heilmittel zu verordnen und in Kliniken einzuweisen.
Der Nachwuchsmangel in den „Psych“- Fächern der ärztlichen Weiterbildung ist seit Langem bekannt und eine Trendwende nicht abzusehen. Bei den Teilnehmern mit einem Diplom in Psychologie verzeichnen die psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute hingegen seit ein paar Jahren stabile Zahlen. Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist also – trotz widriger Ausbildungsbedingungen – attraktiv; der des ärztlichen Psychotherapeuten oder Psychiaters weniger. Über die Gründe muss man nachdenken. PP mit Verordnungsrecht könnten hier zumindest eine Lücke in der Versorgung schließen.
Bei den Symposiumsteilnehmern mit psychologischem Hintergrund stieß Raus Vorstoß indes nicht auf ungeteilte Zustimmung. Die Verordnungsmöglichkeit beeinflusse die Beziehung zum Patienten maßgeblich, weil der Therapeut damit seine eigentlichen Kompetenzen aufgebe, war ein Kritikpunkt. Es komme einem „Offenbarungseid“ nahe, den Patienten wegen Psychopharmaka zum Psychiater zu schicken. Außerdem würden die Medikamente die Selbstwirksamkeit des Patienten einschränken, weshalb auch ärztliche Psychotherapeuten oftmals auf Medikamentierung verzichteten.
Zu der Frage, ob Psychologische Psychotherapeuten auch verschreiben sollten, wird im März 2009 das Forschungsgutachten Stellung beziehen. Wird sie mit „Ja“ beantwortet, ist mit Gegenwind der Psychiater zu rechnen. In den USA stand 2007 in zehn Staaten die Entscheidung an, eine Verschreibungskompetenz für Psychologen einzuführen. Eine starke Lobby wusste das zu verhindern.
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