

Heike Korzilius
Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik
Die Regresse für das Jahr 2001 bewegen sich zwischen 41 Euro und 464 000 Euro, also zwischen lächerlich wenig und ruinös. Betroffen sind insbesondere Allgemeinärzte und Mediziner mit besonders teuren Verordnungen, wie Neurologen. Ihnen steht zwar noch der Weg zu den Sozialgerichten offen, wenn sie sich gegen die Vollstreckung der Regresse wehren wollen. Aufschiebende Wirkung hat eine solche Klage jedoch nicht. Das heißt, das Geld ist erst einmal weg. Bei einer Summe von fast einer halben Million Euro bedeutet das für eine Praxis fast sicher das Aus. Auch für die Folgejahre haben die „auffälligen“ Ärztinnen und Ärzte einiges zu befürchten, wenn sie ihr Verordnungsverhalten seit 2001 nicht drastisch verändert haben.
Schuld an der verfahrenen Situation ist der Gesetzgeber, der den Ärzten die Verantwortung für eine „wirtschaftliche Arzneimittelversorgung“ übertragen hat. Sie haften für die Ausgaben, obwohl sie weder die Morbidität der Patienten noch die Arzneimittelpreise beeinflussen können. Bei den heutzutage gängigen Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern kennen sie die Preise nicht einmal mehr. Die Ärzte erzielen durch eine Verordnung keine Gewinne, und bei den geltenden Zuzahlungsregelungen dürfte auch die viel beschworene kostentreibende Wunschverordnung der Patienten seltener geworden sein. Der Systemfehler liegt darin, dass nicht – wie es nötig wäre – der medizinische Bedarf die Richtschnur für das Arzneimittelbudget ist.
Besonders delikat ist, dass die niedersächsischen Ärzte offenbar Opfer ihrer eigenen Sparsamkeit geworden sind. Ihr Arzneimittelbudget war immer eins der niedrigsten in Deutschland, weil die Ärzte preiswert verordneten. Entsprechend niedrig fielen auch die Richtgrößen für die einzelnen Arztgruppen aus. Die prozentualen Steigerungsraten, die die KV mit den Kassen aushandeln konnte, waren nicht üppig und schrieben das Budget auf niedrigem Niveau fort. Ein Durchbruch gelang nach Ansicht von KV-Sprecher Haffke im vergangenen Jahr. 2007 habe man mit den Kassen eine Erhöhung des Arzneimittelausgabenvolumens um elf Prozent vereinbaren können. Damit liege man nun bundesweit im Mittelfeld. Darüber hinaus wird in diesem Jahr die Richtgrößenprüfung komplett entfallen, wenn es den Ärzten gelingt, den vereinbarten Ausgabenrahmen einzuhalten. Psychologisch wertvoll wäre das allemal. Denn die ständige Bedrohung durch Regresse sowie die damit einhergehende Gängelung und Bürokratie bei den Verordnungen verleidet vielen Ärztinnen und Ärzten die Freude am Beruf, selbst wenn sie zu den „unauffälligen“ gehören.
Baur, Wolfgang
Fox, Thomas
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