ArchivDeutsches Ärzteblatt21/2008Insulinanaloga: Streit um Ausschluss bei jungen Diabetikern

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Insulinanaloga: Streit um Ausschluss bei jungen Diabetikern

Gerst, Thomas; Rieser, Sabine

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Ausnahme für Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ I: Sie sollen kurz wirksame Insulinanaloga auf Kosten der Krankenkassen erhalten können. Foto: Superbild
Ausnahme für Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ I: Sie sollen kurz wirksame Insulinanaloga auf Kosten der Krankenkassen erhalten können. Foto: Superbild
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21. Februar 2008, nach dem kurz wirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ I in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht verordnungsfähig sind, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurz wirksamem Humaninsulin verbunden sind, wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht uneingeschränkt akzeptiert. Der Verordnungsausschluss soll nicht für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten, teilte das BMG dem G-BA in einem Schreiben vom 8. Mai mit.

Der Ausschluss von kurz wirksamen Insulinanaloga für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ I sei unzumutbar, heißt es dort. Zu diesem Ergebnis komme man, wenn man zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe abwäge. Das BMG argumentiert weiter: „Da nur fünf Prozent aller Diabetiker Typ-I-Diabetes haben und dies nur circa 25 000 Kinder betrifft, sind die zu erwartenden Einsparungen für die GKV vergleichsweise gering. Sie rechtfertigen daher nicht, Minderjährigen abzuverlangen, entsprechende Eigenverantwortung für die Änderung der Ernährungsgewohnheiten zu übernehmen.“

Sofern man nicht doch noch zu einem Konsens mit dem BMG komme, werde der Gemeinsame Bundesausschuss gegen die Beanstandung durch das Ministerium beim Landessozialgericht klagen, teilte der G-BA-Vorsitzende, Dr. jur. Rainer Hess, am 16. Mai in Berlin mit. Der Beschluss des G-BA vom 22. Februar sehe nicht vor, Kinder und Jugendliche zur Umstellung von Insulinanaloga auf Humaninsulin zu zwingen, wenn diese schon therapiert werden. Hess wandte sich jedoch gegen „den Anspruch auf die Versorgung mit Insulinanaloga von Anfang an“. Der G-BA bleibt aber bei der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche, die noch gar nicht eingestellt sind, zuerst mit Humaninsulin eingestellt werden sollten. Denn der Zusatznutzen durch Insulinanaloga sei auch hier nicht belegt. TG/Rie

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