ArchivDeutsches Ärzteblatt21/20083 Fragen an… Dr. med. Thomas Fischbach, Kinderarzt in Solingen und im Vorstand des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)

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3 Fragen an… Dr. med. Thomas Fischbach, Kinderarzt in Solingen und im Vorstand des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)

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Foto: BVKJ
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Halten Sie das System, die Kinder zu melden, die die U absolviert haben, die „positive Meldepflicht“, für sinnvoll?

Fischbach: Ich halte es für sinnvoll, so zu verfahren, aber das ist meine persönliche Meinung. Wir haben das hier in Nordrhein-Westfalen auch durchgesetzt, und anderere Bundesländer haben das System ebenfalls eingeführt. Der BVKJ vertritt allerdings eine andere Position. Auf der letzten Hauptversammlung sah man mehrheitlich eine potenzielle Gefährdung des Vertrauensverhältnisses zum Patienten bei einer positiven Meldepflicht.

Was machen Sie als Kinderarzt, wenn Sie einen Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung haben?

Fischbach: Wenn ich einen akuten lebensbedrohlichen Fall vor mir sehe, ziehe ich natürlich sofort das Jugendamt hinzu. Solche Fälle sind in der Kinderarztpraxis jedoch eher selten, die landen meist direkt in der Klinik. Viel häufiger sind Fälle, bei denen ich eine Vernachlässigungssymptomatik feststelle. Wir kennen die Familien ja häufig, wissen, in welch schwierigen Verhältnissen sie leben. Diesen Familien muss man helfen, da geht es nicht um Strafandrohung. Ich rate den Eltern dann, die Hilfe des Jugendamts in Anspruch zu nehmen und bahne das auch an, wenn sie zustimmen. Ich veranlasse dann, dass ein Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes die Familie besucht und schaut, welche Hilfen sie braucht. Diese Eltern sind selten böswillige Kindeswohlverletzer; Vernachlässigung geschieht dort aus Unfähigkeit oder wegen sehr schwieriger sozialer Bedingungen.

Halten Sie die Kinderrichtlinien des G-BA für ausreichend?

Fischbach: Nein, sie sind unzureichend. Wir haben als Berufsverband den G-BA schon vor Jahren aufgefordert, die Kinderrichtlinien zu bearbeiten, die ja auf dem Stand der 70er-Jahre sind und rein kurativ ausgerichtet sind. Leider hat der G-BA mit dem ewigen rituellen Hinweis auf die nicht bestehende Evidenzbasierung jedwede Änderung auf Eis gelegt. Wir finden das sehr bedauerlich. Ich befürchte auch, dass bei der jetzt beschlossenen U 7a erneut keine primärpräventiven und sozialpädiatrischen Aspekte aufgenommen werden. Eher wird es wohl ein Aufguss zwischen U 7 und U 8 werden. Das ist meiner Meinung nach nicht die Aufgabe, die der G-BA im Sinne des Kindeswohls erfüllen müsste.

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