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Man muss Herrn J. H. Müller für seinen Beitrag über die eGK dankbar sein, denn er offenbart in seiner Widersprüchlichkeit die Absurdität des gesamten Unterfangens. Es sei Ziel der Telematikstruktur, „Gesundheitsdaten sektorübergreifend zum Zeitpunkt und am Ort der Behandlung verfügbar zu machen“. Da die Einträge jedoch (vorerst?) der Zustimmung des Patienten bedürfen und somit freiwilliger Art sind, relativiert sich der Nutzen dieses Mediums ganz erheblich. Nach dem Motto: „Der Armbruch in der Kindheit, die Blinddarmentzündung vor drei Jahren und der Heuschnupfen dürfen eingetragen werden. Meine HIV-Infektion, die lassen wir aber mal hübsch draußen!“ Herr Müller versäumt es auch nicht, darauf hinzuweisen, dass sich der Arzt im Haftungsfall „nicht mit dem Hinweis auf eine unvollständige elektronische Patientenakte entlasten“ kann. Demnach bleibt trotz einer Technik mit einem finanziellen Aufwand von derzeit offiziellen 1,5 Milliarden Euro alles beim Alten: Der Arzt muss sich entsprechend seiner Sorgfaltspflicht nach wie vor persönlich von der Vollständigkeit der Befunde überzeugen: per Telefon, per Fax, per Brief, im Gespräch mit den Angehörigen und nicht zuletzt durch die Anamnese beim Patienten selbst. Neu ist jedoch, dass unter Federführung des Gesundheitsministeriums und unter Billigung unserer Standesvertreter mit einem hohen finanziellen Aufwand ein Medium geschaffen wird, welches vertrauliche Patientendaten bewusst aus dem Schutz der ärztlichen Verantwortung auf externe Server außerhalb der Arztpraxen auslagert . . . Die eigentliche Bestimmung der eGK, und darüber muss sich jeder in Deutschland tätige Arzt im Klaren sein, ist das Überwachungsinstrument gegenüber den niedergelassenen Ärzten. Denn die einzige Pflichtangabe wird neben der Adresse des Patienten das elektronische Rezept sein. Das Verordnungsverhalten wird über das E-Rezept zeitnah überwacht. Und aus dem Verordnungsverhalten lassen sich mühelos Rückschlüsse auf die Art der Behandlung, die Erkrankung der Patienten und die Compliance der Patienten schließen. Allein dieses Ziel rechtfertigt jeglichen finanziellen Aufwand in Milliardenhöhe . . .

Dr. med. Frank Krimphove,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Havelländischer Ärztinnen und Ärzte (AHAA!),
Hauptstraße 20, 14624 Dallgow-Döberitz

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Der klinische Schnappschuss

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