ArchivDeutsches Ärzteblatt21/2008Börsebius: Scheiden tut weh – jetzt noch mehr

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Börsebius: Scheiden tut weh – jetzt noch mehr

Rombach, Reinhold

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LNSLNS Zu den nicht so schönen Wechselfällen des Lebens gehören ganz sicher auch Scheidungen. Kaum zu glauben, aber doch wahr, der Fiskus hilft, wenigstens die materiellen Folgen solcher Unglücke zu lindern.

Da die Kosten aus Auflösungen von ehelichen Bündnissen, wie es amtlich so schön heißt, „zwangsläufig“ sind, können diese eben auch als „Kosten eines Scheidungsprozesses“ steuerlich abgesetzt werden. Nun hilft es allerdings nicht weiter, eine großartige Scheidung hinzulegen, mit der Idee, auch noch nebenbei ein klasse Steuersparmodell zu kreieren durch den Trick, einen richtigen Wust an absetzbaren Kosten zu produzieren, und im Übrigen den Herrgott einen guten Mann sein zu lassen.

So geht es dann doch nicht, meint der Fiskus fast erbost. Die „zumutbaren“ Belastungen werden natürlich nicht in voller Höhe als außergewöhnlich akzeptiert. Ehe das Finanzamt einem oder einer Steuerpflichtigen hilft, gilt es, einen Eigenbetrag zu berappen, der in der Gegend von einem bis sieben Prozent der Einkünfte liegt, je nach Höhe, dem Familienstand und der Zahl der Kinder.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Entscheidungen (III R 36/03, III R 27/04) festgelegt, welche Kosten denn nun wirklich absetzbar sind, es sind die sogenannten unvermeidbaren. Dazu gehören also vor allem die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren für die Regelung von Scheidung und Versorgungsausgleich.

Aber: Regelungen über Unterhaltspflichten, Sorgerechte und Vermögensauseinandersetzungen gehören zu den Folgekosten und können nicht abgezogen werden.

Diese Vorgaben des BFH griff die Finanzverwaltung dankbar auf und kassierte die „Mediationskosten“ gleich mit ein. Hinter einer Mediation verbirgt sich ein Vermittlerverfahren, in dem Scheidungsfolgeregelungen schon vorab auf dem außergerichtlichen Wege getroffen werden.

Dieses Verfahren wird in der Realität durchaus häufig nutzbringend angewandt, kann es doch helfen, zähe, bitterböse und erst recht teure Verfahren vor Gericht zu vermeiden, außerdem wirkt es – auf die Zukunft gerichtet – wie Balsam für die weitere Beziehung untereinander.

Soweit das Mediationsverfahren notariell beurkundet wurde und eine Scheidung später tatsächlich erfolgte, waren auch diese Aufwendungen wie Prozesskosten absetzbar. Damit ist jetzt eben Schluss, weil diese Kosten eben nicht zwangsläufig entstehen (müssen). Es gibt nicht wenige Richter, denen es vor der steuerlichen Missbilligung der Mediation graust. Zu Recht. Ohne Mediation werden die Verfahren wieder länger und teurer. Die Anwälte wird’s freuen. Dass die gestiegenen Kosten dann auch noch absetzbar sind, ist eine klassische Fehlsteuerung.

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