

Ist es ein zerebraler Insult mit motorischer Aphasie? Auch das ist unwahrscheinlich, erscheint doch der gesamte Mensch gespannt wie ein Rippensperrer, keine Spur eines neurologischen Defizits. Ein drohendes hepatisches Koma, gar ein Zuckerschock? Das kann nicht sein, diese generalisierte Abwehrspannung, du meine Güte, das hatte ich doch zuletzt . . . Moment, gleich hab’ ich’s . . . ja! – bei der Einführung der Praxisgebühr!
„Ich sage nichts ohne meinen Rechtsanwalt!“ Erleichtert lasse ich mich in meinen Sessel zurückfallen. Gott sei Dank nur eine akute Phobie gegen den neuen § 52 Abs. 2 SGB V! Ich leite umgehend die akuten Sofortmaßnahmen ein: Wem, glaubt er, sitzt er eigentlich gegenüber? Welche Berufsgruppe wird denn permanent von den Politikern, die diesen Blockwartparagrafen erfunden haben, verunglimpft? Mit fallenden Punktwerten bestraft? Und wer hat sich, bitteschön, in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder gegen die bürokratische Durchleuchtung des Patienten gestemmt? Na?! Wer wohl?! Unter dieser Argumentation bröselt sein Widerstand wie ein Gallenstein im Lithotriptor. „Ist ja gut, Doktor, ist ja gut. Sie müssen aber zugeben, dass man, wenn man diesen neuen Paragrafen liest, schon auf komische Gedanken kommen kann. Wir Patienten sollen an allen möglichen Behandlungskosten beteiligt werden, und ihr sollt das der Krankenkasse melden, nicht wahr . . . das ist ja nicht gerade vertrauensfördernd.“
Klar kann ich das nachvollziehen. Aber immer mit der Ruhe. Schließlich werden unsere Politiker diese Paragrafen mit etwas ausstaffieren, was bei Ärzten und Patienten zu schwersten allergischen Reaktionen vom Soforttyp führen und daher diesem Gesetz nur ein kurzes Leben bescheren wird.
„Was denn? Punkteabzug?“ Ach was. Haben wir sowieso schon. Schlimmer.
„Ärzteverknappung?“ Nee. Wir hauen ja schon freiwillig ab.
„NOCH mehr Bürokratie?“
Jau.
Dr. med. Thomas Böhmeke ist niedergelassener
Kardiologe in Gladbeck.
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