

Das neue Zusatzprotokoll „Genetische Tests für gesundheitliche Belange“ ist jetzt auf der Internetseite des Europarats abrufbar (www.coe.int/ bioethics). Der Ministerrat des Europarats hat dieses Zusatzprotokoll zum Menschenrechtsabkommen für Biomedizin (Konvention von Oviedo) am 7. Mai angenommen und damit seine Zeichnung und Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten ermöglicht. Das Zusatzprotokoll wurde nach langjährigen Vorarbeiten bei der Plenarversammlung des Lenkungsausschusses Bioethik (Comité Directeur pour la Bioéthique) im Juni 2007 unter Vorsitz von Prof. Dr. med. Elmar Doppelfeld einstimmig verabschiedet und dem Ministerrat zur endgültigen Entscheidung zugeleitet. Kli
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