DOKUMENTATION: Deutscher Ärztetag
Entschliessungen zum Tagesordnungspunkt V: Sachstandsbericht zur (Muster-) Weiterbildungsordnung


Die (Muster-)Weiterbildungsordnung muss in ihrer jeweiligen Fassung durch die einzelnen Landesärztekammern bundesweit und bei Beachtung europarechtlicher Vorgaben sowie des von der Bundesärztekammer entwickelten zweistufigen Normsetzungsverfahrens einheitlich umgesetzt werden.
Begründung:
Durch die nicht einheitliche Umsetzung der (Muster-) Weiterbildungsordnung und z. T. bestehenden erheblichen Unterschiede in der Weiterbildung zwischen einzelnen Kammerbereichen einerseits sowie die teilweise Nichtumsetzung europarechtlicher Vorgaben in der Weiterbildung werden die Mobilität und Flexibilität der Weiterbildungsassistentinnen und-assistenten deutlich eingeschränkt. Dies kann in einzelnen Fällen zu einer Beeinträchtigung in der Qualität der Weiterbildung führen. Insbesondere sollten Partikularinteressen von Facharztverbänden in den einzelnen Kammerbereichen in den Hintergrund treten, um regionale Einschränkungen bei der Berufsausübung zu verhindern.
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