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Bundesverfassungsgericht: Ärzte zahlen weiterhin keine Gewerbesteuer


Auf die Einkünfte
von Ärzten wird
auch in Zukunft
keine Gewerbesteuer
erhoben.
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Es sei durchaus mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe – also auch die der Ärztinnen und Ärzte – nicht der Gewerbesteuer unterlägen, urteilte das Gericht. Die Nichteinbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer spiegele eine mehr als 70 Jahre währende Rechtstradition wider.
Nach Überzeugung der Richter gibt es auch heute noch „signifikante Unterschiede“ zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. So würden den Angehörigen der freien Berufe nach wie vor spezifische staatliche, vielfach auch berufsautonome Reglementierungen insbesondere im Hinblick auf ihre beruflichen Pflichten und Honorarbedingungen auferlegt. Darüber hinaus sei die von den Gemeinden erhobene Gewerbesteuer als pauschaler Ausgleich für deren besonderen Infrastrukturlasten zu verstehen, die durch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben verursacht würden. Typischerweise verursachten die Angehörigen der freien Berufe geringe Infrastrukturlasten. JF
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