

Der Bundesrat hat sich auf einen Gesetzentwurf verständigt, nach dem die Bundesländer die Ausbildungsstrukturen in einigen nicht ärztlichen Heilberufen erweitern könnten. Dabei geht es vor allem um Ausbildungszweige auf Fachhochschulebene. Vorgesehen sind Modellklauseln in den Berufsgesetzen der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten. Im von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Gesetzesantrag heißt es: „In den meisten dieser Berufsausbildungen befinden sich heute bereits im Rahmen der Fachschulausbildung zu einem sehr hohen Anteil Schülerinnen und Schüler mit Fachhochschulreife/Abitur. Zudem bieten diese Berufe die Möglichkeit eigener Fachexpertisen in Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit.“ Die Modellerfahrungen sollen Grundlage für die Weiterentwicklung der Berufsgesetze sein. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn gemeinsam mit ihrer Stellungnahme dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Rie