
Wo bleibt der Aufschrei aller Vertragsärzte gegen diesen unsäglichen § 95 b SGB V – ich vermisste ihn schon beim Inkraftreten des Gesetzes? Wer sind wir eigentlich, und wie geht man in der Rechtsprechung mit uns um? Ungezogene Schulbuben, die beim Rauchen auf der Toilette erwischt und deshalb der Schule verwiesen werden? Wer denkt sich so etwas in den Hinterzimmern der Ministerialbürokratie aus – und wie viel Hass wird dort gegen die Ärzteschaft weiterhin geschürt? Den Richtern in den Sozialgerichten, die in aller Regel auch nicht gerade unsere Freunde sind, sind solche Paragrafen wie der § 95 b nur allzu willkommen, um uns weiterhin zu drangsalieren, wiewohl wir nur um ein gerechtes Anliegen kämpfen. Dieser Paragraf hat inzwischen eine so immense Bedeutung für das (Nicht-)Fortbestehen einer freiberuflichen Ärzteschaft gewonnen, dass der Gang zum Verfassungsgericht unumgänglich sein dürfte.
Dr. med. Walther Kaldewey, Teneverstraße 4 a, 28325 Bremen
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