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LNSLNS Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 155. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. Oktober 2008 den Beschluss zur Durchführung von Detailänderungen in den Allgemeinen Bestimmungen, Präambeln und Leistungslegenden im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM 2008) getroffen.
Bei den inhaltlichen Änderungen zum Beschluss der 155. Sitzung handelt es sich insbesondere um:

– Änderungen der Allgemeinen Bestimmungen 2.1.4 und 2.1.6
– Änderung von Präambeln im EBM 2008: Nr. 4 der Präambel 2.3, Nr. 7 der Präambel 3.1, Nr. 9 der Präambel 4.1, Nr. 3 der Präambel des Abschnitts 13.1
– Änderung und Anpassung von Gebührenordnungspositionen im EBM 2008
– Streichung von OPS-Codes aus dem Anhang 2
– Änderungen in Anhang 3

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