ArchivDeutsches Ärzteblatt PP6/2008Drogenbericht: Immer mehr Jugendliche trinken exzessiv

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Drogenbericht: Immer mehr Jugendliche trinken exzessiv

ddp; afp

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Kritisierte den Einfluss der Alkoholwerbung auf das Trinkverhalten Jugendlicher: die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing Foto: dpa
Kritisierte den Einfluss der Alkoholwerbung auf das Trinkverhalten Jugendlicher: die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing Foto: dpa
Das exzessive Trinken von Kindern und Jugendlichen hat stark zugenommen. Während die Zwölf- bis 17-Jährigen 2005 noch 34 Gramm reinen Alkohol pro Woche zu sich nahmen, waren es 2007 schon 50 Gramm. Dagegen rauchen die Jugendlichen immer weniger. Die Zahl der Drogentoten stieg erstmals seit acht Jahren wieder. Das geht aus dem Drogen- und Suchtbericht 2008 der Bundesregierung hervor.

Danach hat auch das sogenannte Binge Drinking bei Jugendlichen stark zugenommen, also der Konsum von fünf oder mehr alkoholhaltigen Getränken hintereinander. Während 2005 den Befragungen zufolge noch 20 Prozent der Jugendlichen einmal im Monat „gebingt“ hatten, seien es 2007 schon 26 Prozent gewesen. Auch die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Zehn- bis 20-Jährigen aufgrund von Alkoholvergiftungen habe sich von 2000 bis 2006 mehr als verdoppelt.

„Nicht zu unterschätzen ist hier der Einfluss der Alkoholwerbung, die teilweise ganz offensiv jugendliche Lebenswelten und Images anspricht“, kritisierte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing. Sie setze sich daher für eine bessere Selbstkontrolle durch die Alkoholwirtschaft ein.

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, unterstützt die Ankündigung der Drogenbeauftragten, bis Jahresende ein Aktionsprogramm zur Alkoholprävention vorzulegen. Damit werde hoffentlich endlich eine politische Diskussion über einen besseren Schutz Minderjähriger vor Alkoholmissbrauch in Gang gesetzt, sagte Hoppe. Verbote allein reichten nicht. Diskotheken-, Kiosk- und Gaststättenbesitzer müssten „viel stärker an ihre Verantwortung für den Jugendschutz erinnert“ und notfalls mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. ddp/afp

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