POLITIK
12. Deutscher Psychotherapeutentag: Von der Ruhe nicht täuschen lassen
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Prof. Dr. Rainer
Richter:
„Der Wettbewerb im
Gesundheitssystem
hat auch für die
psychotherapeutische
Versorgung
Folgen, die man in
ihren Auswirkungen
noch gar nicht ermessen
kann.“ Fotos: Jörg Hermann
Der Bremer Kammerpräsident,
Karl-Heinz Schrömgens,
wies auf die
dramatischen Versorgungsprobleme
in Bremerhaven hin,
wo inzwischen drei
von vier Kindern unter
Hartz-IV-Verhältnissen
aufwachsen.
Das anstehende Jubiläum war unter anderem der Anlass für den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), einen nationalen Psychotherapiekongress im Jahr 2010 in enger Zusammenarbeit mit den Berufs- und Fachverbänden sowie den Landeskammern ins Auge zu fassen. Ein solcher Kongress sei „eine Möglichkeit, Identität zu stiften, zu gemeinsamen Positionen zu kommen und damit politische Signale zu setzen“, argumentierte BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. An sich kein falsches Vorhaben, befanden die Delegierten. Aber für ein solches Projekt wird Geld benötigt, was die Landespsychotherapeutenkammern aufbringen müssten. Geld werde aktuell aber für viele vordringlichere Maßnahmen benötigt. „Ich bin mir nicht sicher, ob es derzeit unsere wichtigste Aufgabe ist, einen Kongress durchzuführen“, bemerkte Friedrich Gocht, Baden-Württemberg. Ähnlich argumentierte Karl-Wilhelm Hofmann, Nordrhein-Westfalen; er kritisierte die vorgesehene Größe des Kongresses. Hier würden erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen der BPtK gebunden. Die für einen solchen Kongress benötigten Geldsummen „zahlen wir auch in NRW nicht aus der Portokasse“. Hofmann sieht ebenfalls eine bessere Verwendung für das Geld in der aktuellen berufspolitischen Auseinandersetzung. Mit breiter Mehrheit wurde die konkrete Planung eines nationalen Psychotherapiekongresses für das Jahr 2010 gestoppt. Positiver aufgenommen wurde der Vorschlag verschiedener Delegierter, zum zehnjährigen PTG-Jubiläum eine Festveranstaltung am Vortag des 14. Psychotherapeutentages im Mai 2009 in Berlin durchzuführen.
BPtK-Präsident Rainer Richter verwies in seinem Eröffnungsreferat auf ein weiteres für die Psychotherapeuten bedeutsames Datum: Vor 40 Jahren ist die Psychotherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden. Damit sei ein Wandel eingeleitet worden, der in der Profession selbst heftig und kontrovers unter dem Schlagwort „Medizinalisierung der Gesellschaft“ diskutiert worden sei. Das Tempo des Wandels im Gesundheitssystem überhaupt habe sich, betonte Richter, in den vergangenen zwei Jahrzehnten enorm beschleunigt. „Wir leben auf einer Reformbaustelle, und das Haus wird niemals fertig.“
Die Politik hat sich nach Ansicht von Richter wenig Gedanken über die Auswirkungen dieses raschen Wandels auf psychische Erkrankungen gemacht. Auffällig sei deren starke Zunahme. „Dass es sich dabei um ein gesellschaftliches und kein schicksalhaftes Phänomen handelt, wird aber von den Krankenkassen und der Politik verleugnet“, sagte Richter. Dabei seien es ohne Zweifel Armut, Arbeitslosigkeit, die Erfahrung von Gewalt oder Migration, die psychische Leiden hervorriefen. Richter: „Was machen wir als Profession eigentlich falsch, was haben wir versäumt, dass die Gesundheitspolitik dieses Wissen bei der Steuerung des Wandels nicht berücksichtigt?“
Anne Springer, Berlin, sprach sich dafür aus, sich respektvoll auf
seine Umwelt einzulassen, sich aber selbst treu zu bleiben.
Der Wandel habe aber auch zu einer Akademisierung und Professionalisierung von Gesundheitsberufen geführt. Dieser Wandel sei politisch gewollt und habe gerade erst begonnen. „Die Psychotherapeuten sind“, merkte Richter an, „mit dem Psychotherapeutengesetz die ersten gewesen, die diesen Weg beschritten haben.“ Nach den ersten zehn Jahren der Selbstfindung sei die Profession nun in etwas ruhigere Fahrwasser gelangt. Man dürfe sich aber von dieser Ruhe nicht täuschen lassen. Der Einbruch des Wettbewerbs in die Gesundheitsversorgung habe auch für die psychotherapeutische Versorgung Folgen, die man in ihren Auswirkungen noch nicht ermessen könne.
Eine der gegenwärtigen Herausforderungen stellt nach Ansicht Richters die Entwicklung von multiprofessionellen Behandlungskonzepten dar. Entsprechende Settings seien aber nur dann nützlich, wenn unter den beteiligten Berufen auf dem Wege der Entwicklung multiprofessionell entwickelter Behandlungsleitlinien Übereinstimmung erzielt werden könne. Als ein Beispiel dafür nannte Richter die Leitlinie zur unipolaren Depression. Hier finde sich die Psychotherapie als eine Behandlungsalternative gleichwertig neben der medikamentösen Therapie verankert. Damit sei gleichzeitig der Anspruch der Patienten auf die Psychotherapie als einer gleichwertigen Behandlungsmethode festgeschrieben.
Als eine der großen künftigen Herausforderungen für die Psychotherapie bezeichnete Richter die stärkere Orientierung an den multimorbiden Patienten. Hierbei sei es auch dringend erforderlich, sich resistent gegenüber den Ansprüchen aus der Politik zu verhalten. Richter: „Die Forderung der Ökonomie an die Profession, auch die psychotherapeutischen Prozesse zu beschleunigen, kürzer und effizienter zu gestalten, steht im krassen Widerspruch zum zentralen Merkmal einer Psychotherapie, die sich auch als individuelle Entschleunigung charakterisieren lässt. Diesem Konflikt zwischen beschleunigtem Wandel und therapeutischer Entschleunigung müssen wir standhalten.“
Um die Forderungen der Psychotherapie in den gesundheitspolitischen Prozess einzubringen, hält es der BPtK-Präsident für unabdingbar, sich auf die Sprache der Gesprächspartner in der Gesundheitspolitik einzulassen. Richter sieht hier Parallelen zum therapeutischen Gespräch: „In längeren therapeutischen Prozessen finden wir nach und nach eine gemeinsame Sprache mit unseren Patienten – aber erst wenn wir uns auf ihre Sprache, ihre innere Welt eingelassen haben. Besinnen wir uns auf unsere Stärke, es ist die Stärke des Wortes.“ Nur so hätten die Psychotherapeuten eine Chance, verstanden zu werden.
Diese Sichtweise stieß nicht auf uneingeschränkte Zustimmung. So fragte etwa Anne Springer, Berlin, kritisch nach: „Sind wir eine Neueinwanderergruppe, von der man verlangen kann, dass sie überhaupt erst einmal die Sprache des Landes spricht? Oder sind wir schon lange hier gewesen und wollen uns auf Augenhöhe unterhalten?“ Man solle sich durchaus respektvoll auf seine Umwelt einlassen, aber gleichzeitig sich selbst treu bleiben.
Psychologische Folter in demokratischen Staaten
Still wurde es im Bremer Veranstaltungssaal, als der Journalist Egmont R. Koch Erkenntnisse aus der Recherche zu seinem Buch „Die CIA-Lüge: Folter in der Demokratie“ vorstellte (2/2008). In den USA werde psychische Folter als „Verhörtechnik“ immer noch eingesetzt. Techniken aus dem Mittelalter, wie das „Waterboarding“, seien von der CIA systematisch erforscht worden, um erwünschte Aussagen hervorzurufen. Beim Opfer wird dabei der Eindruck unmittelbar drohenden Ertrinkens hervorgerufen, indem die Atmung durch ein Tuch, das ständig mit Wasser übergossen wird, stark erschwert wird. Auch aus Konzentrationslagern bekannte Foltermethoden, wie der Einsatz von Hunden bei nackten, gefesselten Opfern, denen eine Kapuze über den Kopf gezogen wird, seien im Gefängnis von Abu Ghraib vom US-Militär eingesetzt worden. Ebenso die „Stehfolter“, das stundenlange Stehen in Hitze oder Kälte bis die Schmerzen unerträglich werden. Koch beschrieb die Funktion der „self-inflicted pain“, bei der der Verursacher vermeintlich keine Schuld auf sich lädt. Hinzu kam im Irak-Krieg auch der Einsatz von sexueller Demütigung als Foltermethode.
Ablehnung jeglicher Form von Folter
„Seit dem 11. September 2001 ist Folter selbst für demokratische Staaten wieder eine Versuchung“, erklärte Prof. Richter. Die Ablehnung jeglicher Folter bleibe jedoch auch im Krieg und bei Terrorabwehr ein unverzichtbares zivilisatorisches Gebot. Der 12. Deutsche Psychotherapeutentag wandte sich daher in einer Proklamation ausdrücklich gegen den Einsatz von psychologischer Folter (siehe Kasten). Die Delegierten sprachen sich außerdem dafür aus, den Einsatz von psychologischer Folter in Deutschland, beispielsweise die Verhörmethoden der Stasi in der ehemaligen DDR, systematisch in der Forschung aufzuarbeiten.
Die Diskussion um die Weiterbildungsordnung erinnerte an die ebenfalls kontrovers geführte Diskussion des 8. Psychotherapeutentags im Mai 2006 in Frankfurt/M. (PP, Heft 6/2006). Von einem „Déjà-vue“-Erlebnis sprach daher auch Friedrich Gocht, Baden-Württemberg. Damals verabschiedeten die Delegierten zwar eine (Muster)-Weiterbildungsordnung, jedoch nur für die Weiterbildung in klinischer Neuropsychologie. Sinn und Zweck weiterer Weiterbildungen war für die Mehrzahl der Delegierten nicht zu erkennen. Die Gegenargumente: mögliche Abwertung der Ausbildung für Außenstehende, abschreckende Wirkung für den Nachwuchs wegen noch längerer „Ausbildungs“-Zeit, Analogie zur Weiterbildung der Ärzte wegen des Begriffs, die jedoch eher der Ausbildung der Psychotherapeuten entspricht. Stand der Dinge deshalb: Drei Landespsychotherapeutenkammern (Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein) haben bisher keine Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet, beziehungsweise haben explizite Beschlüsse dagegen verabschiedet.
Der Justiziar der BPtK versuchte insbesondere diese Kammern davon zu überzeugen, wie wichtig ein einheitliches Weiterbildungsrecht für die Zukunft der Psychotherapeuten sei: „Nur so behält der Berufsstand seine Definitionshoheit und kann in der Gesundheitspolitik Einfluss nehmen“, sagte RA Martin Stellpflug. Ein Umbruch der rechtlichen Rahmenbedingungen aufgrund des Bologna-Prozesses, der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und entsprechender Änderungen im Psychotherapeutengesetz berührten schon längst die grundlegende Gliederung von Studium, Ausbildung, Approbation und Weiterbildung. Die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und seine Ankündigung, alle Richtlinienverfahren einer erneuten Prüfung unterziehen zu wollen, „zwingen den Berufsstand zu einer starken Positionierung“, betonte Stellpflug. Bundes- und Landesgesetze zeigten zudem, dass „der Gesetzgeber nur zu bereitwillig auf weiterbildungsrechtliche Qualifikationen verweist, wenn diese existieren“.
Aktuell sei ein einheitliches Weiterbildungsrecht in allen Kammern besonders für die Zulassung der Neuropsychologie als Methode wichtig. Der G-BA prüfe dies zurzeit. Mit der Zulassung einer neuen Methode werde festgelegt, welche Qualifikationen der Leistungserbringer nachweisen muss. Gebe es kein Weiterbildungsrecht, entscheiden der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung über die Qualifikationen. „Die Psychotherapeuten sollten die Inhalte bestimmen können“, appellierte Stellpflug.
In der Diskussion wies Jörg Hein, Hessen, darauf hin, dass trotzdem unsicher sei, ob eine WBO die Definitionshoheit des G-BA einschränke. Detlef Deutschmann, Schleswig-Holstein, verwies auf die mögliche Ausgrenzung der nicht Weitergebildeten. Josef Könning, Niedersachsen, hielt es für sinnvoll, erst einmal die Reform der Ausbildung abzuwarten. Die Mehrheit der Delegierten nahm dennoch den Antrag des BPtK-Vorstands an, im dem alle Landeskammern aufgefordert wurden, eine WBO im Bereich Neuropsychologie im Laufe des Jahres zu verabschieden. Außerdem wurde der Vorstand beauftragt, weitere Weiterbildungsbereiche zu entwickeln und dem nächsten DPT im Herbst dieses Jahres vorzuschlagen.
Nicht viel Zeit blieb den Delegierten zum Ende des 12. DPT für die Diskussion über die „Gesundheitspolitischen Eckpunkte der deutschen Psychotherapeutenschaft – Perpektiven 2011“. Mit dem Perspektivenpapier gehe es nicht darum, sich zu aktuellen Themen zu äußern, erläuterte Präsident Richter, „die Eckpunkte sollen nach außen wirken“. Ein kritischer Antrag von Peter Müller-Eickelmann und anderen Delegierten, die dafür warben, das Perpektivenpapier zu überarbeiten, weil nicht deutlich werde, „wofür es gut sein soll“ und dem „Visionen für ein vorstellbares Gesundheitssystem fehlen“ wurde abgelehnt. Die Mehrzahl der Delegierten stimmte der Verabschiedung des Eckpunktepapiers zu.
Petra Bühring, Thomas Gerst
Resolutionen
(in gekürzter Fassung)
G-BA übergeht Fachexpertise
Der 12. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) fordert den G-BA auf, bei seinen Beschlüssen die Fachkompetenz der psychotherapeutischen Profession und ihre Empfehlungen zu berücksichtigen. Der DPT kritisiert, dass der G-BA sich bei seiner Entscheidung zur Gesprächspsychotherapie über die fachliche Expertise hinweggesetzt hat und mit seiner Definition des Verfahrens vom allgemein anerkannten Erkenntnisstand abweicht. Der DPT betrachtet mit großer Sorge, dass der G-BA eine Definitionshoheit beansprucht, die ihm fachlich nicht zustehe.
Mindeststandards für Kleinkinderbetreuung
Die Bundesregierung plant einen massiven Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Der DPT weist darauf hin, dass für Kinder dieses Alters ein Betreuungsschlüssel von eins zu drei oder eins zu vier zugrunde gelegt werden muss. Ein Schlüssel von eins zu acht grenze an Deprivation, an eine krankmachende Entbehrung im frühen Kindesalter durch mangelnde Zuwendung und Sorge.
Es fehlt nicht nur an der Anzahl von Erzieherinnen und Tagespflegerinnen, sondern auch an der Qualifikation. Bisher haben nur 1,4 Prozent der Tagespflegerinnen eine Grundausbildung von 160 Stunden absolviert, die als fachlicher Mindeststandard gilt. Spezifische frühpädagogische Qualifikationen und ein entwicklungspsychologisches Wissen sowie emotionale Kompetenzen sind erforderlich. Der DPT fordert daher die Gesetzgeber von Bund und Ländern auf, verbindliche Qualitätsstandards der Kleinkinderbetreuung und -förderung zu setzen.
Psychisch kranke Kinder brauchen eine bessere Gesundheitspolitik
Der DPT fordert eine Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) von mindestens 20 Prozent der zugelassenen Psychotherapeuten. 20 Prozent entsprechen dem Bevölkerungsanteil von Kindern und Jugendlichen. Die Bundesregierung will nur eine Mindestquote von zehn Prozent für KJP einführen. Diese Rationierung zulasten kranker Kinder ist nicht akzeptabel.
In der vertragsärztlichen Bedarfsplanung sind 40 Prozent der psychotherapeutischen Praxissitze für ärztliche Psychotherapeuten reserviert, die jedoch nicht alle besetzt werden können. Der DPT dringt darauf, diese ungenutzten Praxissitze für eine bessere Versorgung psychisch Kranker zu nutzen. Er fordert die Bundesregierung auf, die Mindestquote für ärztliche Psychotherapeuten, wie vorgesehen, zum 31. Dezember 2008 auslaufen zu lassen.
Proklamation gegen Folter
Die deutsche Psychotherapeutenschaft lehnt jede Form von Folter ab. Für Psychotherapeuten gibt es keine Rechtfertigung, sich an Folter oder der Erforschung und Entwicklung von Foltertechniken zu beteiligen. Psychotherapeuten arbeiten nicht als Berater in Verhören, in denen Foltertechniken angewendet werden. Psychotherapeuten fordern unbedingten Verzicht der Polizei, der Geheimdienste und des Militärs auf physische und psychische Folter.
Psychische Folter ersetzt heute häufig die physische Folter. Psychische Folter berührt das Opfer nicht und hinterlässt keine körperlichen Spuren. Ihre Anwendung ist schwer nachweisbar. Sie ist jedoch ebenso schmerzhaft und verletzend wie körperliche Folter und kann einen Menschen dauerhaft zerstören.
Folterer nehmen dem Opfer jede Kontrolle über die Situation (kein Kontakt zu Angehörigen, zu einem Anwalt, Gericht oder einer Menschenrechtsorganisation). Folterer fügen ihren Opfern unerträgliche körperliche und seelische Qualen zu. Folter verursacht insbesondere seelische Verletzungen, die häufig ein Leben
lang spürbar bleiben. Traumatisierte Menschen befinden sich in einem ständigen Angst- und Alarmzustand. Folter kehrt in Flashbacks und Alpträumen zurück. Erinnerungen werden erlebt wie tatsächliche Ereignisse, die gerade passieren.
Perspektiven 2011 – Gesundheitspolitische Eckpunkte
(stark gekürzte Fassung)
– Das deutsche Gesundheitssystem vernachlässigt die psychische Dimension von Krankheit.
– Bei Kindern und älteren Menschen bestehen gravierende Versorgungsdefizite.
– Psychische Erkrankungen werden häufig nicht erkannt oder einseitig medikamentös behandelt.
– Somatische Krankenhäuser verfügen häufig nur über ein eindimensionales Behandlungskonzept.
– Wesentlicher Wirkfaktor jeder Psychotherapie ist die therapeutische Beziehung.
– Patienten und Psychotherapeuten haben definierte Rechte und Pflichten.
– Die Psychotherapeutenkammern bauen ihre Patienteninformationen weiter aus.
– Aus-, Weiter-, und Fortbildung der Psychotherapeuten spiegeln den wissenschaftlichen Fortschritt, die Veränderung des Krankheitspanoramas und den Wandel der Versorgungsstrukturen wider.
– Aus-, Weiter- und Fortbildung sichern eine umfassende Kompetenz in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden.
– In Akut- und Rehabilitationskliniken erhalten für den Bereich der psychotherapeutischen Versorgung Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine mit Ärzten gleichberechtigte Stellung.
– Qualifikation und Kompetenzen der deutschen Psychotherapie sind ein Best-practice-Modell für Europa.
– Prävention psychischer Krankheiten erfordert wirksame Konzepte und eine stetige Finanzierung.
– Psychotherapeuten setzen sich für eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinien ein
– – bringen sich aktiv in die Entwicklung multiprofessioneller Leitlinien ein
– – fordern ein integriertes, patientenorientiertes Versorgungsangebot
– – fordern für alle Beteiligten Anreize für die Entwicklung sektoren- und kostenträgerübergreifender integrierter Versorgung
– plädieren in der ambulanten Versorgung für eine Einzelleistungsvergütung in angemessener Höhe pro Zeiteinheit
– treten in der stationären Versorgung für die Anpassung der Psychiatrie-Personalverordnung an den wissenschaftlichen Erkenntnisstand ein
– befürworten die Weiterentwicklung der Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementsysteme in der Krankenhausversorgung psychisch kranker Menschen
– beteiligen sich aktiv an neuen Versorgungskonzepten und -strukturen, wenn diese einen nachvollziehbaren Beitrag zu mehr Qualität und Patientenorientierung leisten
– setzen sich für eine zielorientierte Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs ein
– treten für eine solidarisch finanzierte Krankenversicherung ein
– fordern eine problemorientierte Zusammenarbeit der Sozialversicherungen mit der Jugend- und Sozialhilfe.
(ausführliche Version im Internet unter: www.bptk.de)