ArchivDeutsches Ärzteblatt PP6/2008Kindesmisshandlung und -vernachlässigung – Das Ziel: Ein flächendeckendes Netz früher Hilfsangebote

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Kindesmisshandlung und -vernachlässigung – Das Ziel: Ein flächendeckendes Netz früher Hilfsangebote

Bühring, Petra

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LNSLNS Das Aufsehen in den Medien um die besonders tragischen Fälle von Kindesmisshandlung hat einiges bewirkt. Verbindliche Früherkennungsuntersuchungen wurden eingeführt, Frühwarnsysteme und bessere Vernetzung auf den Weg gebracht.

Foto: mauritius images
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Nachlässigkeiten beim Thema Kinderschutz können derzeit schon mal die politische Karriere kosten. Nach dem Hungertod der kleinen Lea-Sophie war der Schweriner Oberbürgermeister Norbert Claussen wegen seines Krisenmanagements in die Kritik geraten: Er musste sein Amt vorzeitig räumen, denn 83 Prozent der Wähler stimmten gegen ihn. Die Fünfjährige war im November 2007 verhungert, obwohl dem Jugendamt Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des Kindes vorgelegen hatten. Untersuchungen hatten erhebliche Defizite der Behörde offenbart.

Jährlich sterben nach Angaben der Bundesstiftung Kinderzukunftsnetz etwa 150 Kinder an den Folgen anhaltender Vernachlässigung oder Misshandlung; ein besonders großes Risiko besteht für Kinder im ersten Lebensjahr. Das Jugendamt muss jährlich im Durchschnitt etwas mehr als 25 000 Kinder und Jugendliche in Obhut nehmen, um sie vor ihren Eltern zu schützen (Grafik).

Immer wenn ein extremer Fall von Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung an die Öffentlichkeit dringt, wird die Politik aktiv, werden Forderungen laut: nach mehr Wachsamkeit und Personalausstattung der Jugendämter, nach besserer Vernetzung von Gesundheitssystem und Jugendhilfe schon in den Geburtskliniken, nach verbindlichen Früherkennungsuntersuchungen und Screenings auf Kindesmisshandlung. Höhepunkt war der „Kindergipfel“ am 19. Dezember 2007, bei dem sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder auf Maßnahmen zum Kinderschutz einigten. Anfang Dezember hatte der Mord einer psychisch kranken Mutter an ihren fünf Söhnen im schleswig-holsteinischen Darry Entsetzen hervorgerufen.

Es blieb zum Glück nicht bei populistischen Äußerungen. Inzwischen traten in einigen Bundesländern Kinderschutzgesetze in Kraft, wurden Früherkennungsuntersuchungen (U 1 bis U 9) verpflichtend, laufen Modellprojekte, die Mütter mit risikobelastetem sozialem Hintergrund zum Teil schon während der Schwangerschaft unterstützen.

Einig sind sich inzwischen alle darüber, dass Kinderschutz ein interdisziplinäres Thema ist. Die öffentlich geführte Diskussion fokussierte noch bis vor etwa einem Jahr auf die Verbindlichkeit von Früherkennungsuntersuchungen, die Kindesmisshandlung aufdecken sollten. „Wir brauchen ein System verbindlicher Vorsorgeuntersuchungen, wie es auch der Deutsche Ärztetag 2007 gefordert hat“, betonte Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, anlässlich des Kindergipfels. „Aber sie können nur ein Teil eines flächendeckenden Netzes früher Hilfestrukturen sein.“

Verbindliche Früherkennungsuntersuchungen wurden bislang in knapp der Hälfte der Bundesländer eingeführt; in anderen sind sie auf dem Weg. Die Konzepte zur Überprüfung sind unterschiedlich.

Vorreiter bei der Einrichtung eines verbindlichen Meldesystems für die Vorsorgeuntersuchungen ist das Saarland. Seit April 2007 melden die Kinderärzte dort der Leitstelle der Kinder-Universitätsklinik Homburg/Saar, wenn ein Kind die Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen hat. Über die Einwohnermelderegister hat die Uniklinik Zugriff auf die Adressen der Eltern. Sobald ein Kind einen verbindlichen Arztbesuch verpasst hat, werden die Gesundheitsämter in den Kreisen eingeschaltet. Stellen die Mitarbeiter besorgniserregende Zustände fest, informieren sie die Jugendämter.

Rheinland-Pfalz hat seit dem 1. Januar 2008 ein verbindliches Einladewesen im Rahmen eines Kinderschutzgesetzes eingeführt. Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wurde eine Zentrale Stelle eingerichtet, die Eltern rechtzeitig über die anstehende Untersuchung informiert. Der Kinderarzt meldet die erfolgte U der Zentralen Stelle, die die Daten abgleicht. Die Stelle ermittelt so – wie im Saarland – die Eltern, die ihre Kinder trotz wiederholter Aufforderungen nicht vorgestellt haben, und gibt diese Daten an die Gesundheitsämter weiter, die wiederum die Jugendämter einschalten können.

In Schleswig-Holstein ist am 1. April 2008 ein Kinderschutzgesetz in Kraft getreten. Hier laufen die Fäden im „Landesfamilienbüro“ zusammen. Das System ist dem saarländischen und rheinland-pfälzischen vergleichbar.

Hessen hat die Früherkennungsuntersuchungen seit dem 1. Januar 2008 verpflichtend eingeführt, ebenfalls im Rahmen eines Kindergesundheitsschutzgesetzes. Auch hier melden die Ärzte die Teilnahme. Das dafür eingerichtete Kindervorsorgezentrum fordert Eltern, deren Kinder nicht an den Us teilgenommen haben, einmal auf, diesen Besuch nachzuholen. Gehen sie mit dem Kind dennoch nicht zum Arzt, werden sofort die Jugendämter aufsuchend tätig, ohne Umweg über die Gesundheitsämter. Erste Auswertungen werden in etwa einem halben Jahr erwartet.

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat sich im November 2007 auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der eine positive Meldepflicht für Kinderärzte vorsieht. Die Ärzte sollen die Teilnahme einer zentralen Stelle beim Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst melden, die die Daten abgleicht und entsprechend weiterleiten soll. Geplant sind zwei bis drei Pilotprojekte im Sommer; richtig starten wird es voraussichtlich erst 2009.

Dass die Überwachungssysteme funktionieren können, zeigt eine erste Auswertung der saarländischen Landesregierung für die U 5 (sechster bis siebter Lebensmonat): 80 Prozent der 2 580 meldebehördlich registrierten Kinder dieser Altersspanne wurden fristgerecht zur U gebracht. 400 Eltern reagierten erst auf die erste oder zweite Mahnung. 80 Kinder wurden nicht gebracht. Bei diesen schaltete sich das Gesundheitsamt ein und machte Hausbesuche. Viele Eltern hatten wegen eines Urlaubs oder sonstiger Abwesenheit die U nicht machen lassen; einige hatten keine Krankenversicherung. In acht Fällen schaltete das Gesundheitsamt das Jugendamt ein. Es handelte sich vor allem um jugendliche Eltern in schwierigen sozialen Lagen, um kranke Eltern oder Eltern mit Suchtproblemen.

Bayern geht einen anderen Weg: Die Einhaltung der Früherkennungsuntersuchungen wird dort nicht über die Meldungen der Ärzte kontrolliert. Im Rahmen des „Gesetzes zur gesundheitlichen Vorsorge und Kinderschutz“ wurden am 1. Januar 2008 verbindliche Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Im Freistaat müssen die Eltern einen Nachweis der Us zu drei Terminen erbringen: Beim Antrag auf das Landeserziehungsgeld, einer landeseigenen Leistung, die nach dem Elterngeld im zweiten Lebensjahr des Kindes gezahlt wird. Kooperieren die Eltern nicht, kann diese Leistung verweigert werden. Der zweite Nachweis erfolgt bei der Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung. Haben die pädagogischen Fachkräfte dort den Eindruck, das Kindeswohl sei gefährdet, können sie das Jugendamt einschalten. Der letzte Nachweis, zur U 9, muss bei den verpflichtenden Schuleingangsuntersuchungen erbracht werden. Wie in allen Bundesländern soll auch hier die Kooperation des Gesundheitssystems mit der Kinder- und Jugendhilfe intensiviert werden. Bayern hat zudem eine Mitteilungspflicht für Ärzte und Hebammen gegenüber dem Jugendamt eingeführt, wenn Anhaltspunkte für Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch vorliegen. „Wir wollen damit Ärzten die Rechtsunsicherheit nehmen, die vielleicht im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht besteht“, erläutert Dagmar Britze, Pressesprecherin des bayerischen Familienministeriums.

Die Früherkennungsuntersuchungen sind nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) allerdings „kaum geeignet, um Missbrauch oder Vernachlässigung festzustellen“, kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. Verfügbare Screening-Instrumente für Regulationsstörungen, hyperkinetische Störungen, Störungen des Sozialverhaltens und Entwicklungsstörungen würden nicht eingesetzt. „Dabei ist eine systematische Erhebung der emotionalen, psychosozialen und kognitiven Entwicklung des Kindes zur Erkennung von Misshandlung und Vernachlässigung unerlässlich“, betont Richter.

Auf Kritik stieß deshalb – auch bei Kinderärzten – im vergangenen Jahr der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), kein Screening auf Kindesmisshandlung im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen einzuführen. Nach Auswertung der Studien fand der G-BA keine einheitlichen verlässlichen Tests, um bei Kindern Misshandlungen aufzudecken oder zu vermeiden. Eine Änderung der Kinderrichtlinien sei angesichts der Datenlage nicht angezeigt. Außerdem „ist die Gefahr von falschen Verdächtigungen und Vorverurteilungen der Eltern sehr groß“, sagte der Vorsitzende, Dr. Rainer Hess. Immerhin hat der G-BA gerade einen Beschluss gefasst, die Kinderrichtlinien um die U 7a zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat zu ergänzen. Damit stehen künftig zehn Früherkennungsuntersuchungen an.

Ein weiterer wichtiger Baustein sind Frühwarnsysteme, die auf die Prävention von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung setzen. Es gebe bundesweit rund 200 bis 300 Projekte, schätzt Dr. med. Wilfried Kratsch von der Bundesstiftung Kinderzukunftsnetz: „Das Problem ist, dass wenig Kontakt zueinander besteht.“ Außerdem sind viele Fragen noch nicht beantwortet, wie: Welche Zugangswege zu hochbelasteten Familien sind wirksam? Wie werden diese Familien zuverlässig erkannt? Sind die angebotenen Hilfen die richtigen für die Zielgruppe? Wo hakt es bei der Kooperation zwischen der Jugendhilfe und dem Gesundheitssystem? Wo gibt es Lücken in der Hilfestruktur und auf der rechtlichen Ebene?

Um diese Fragen zu beantworten und die Kinder- und Jugendhilfe und das Gesundheitswesen in den Ländern darin zu unterstützen, sich effektiver zu vernetzen, wurde im November 2007 das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in Köln eingerichtet. Träger des vom Bundesfamilienministerium bis 2010 mit drei Millionen Euro ausgestatteten Zentrums sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Deutsche Jugendinstitut e.V. (www.fruehehilfen.de). Das NZFH evaluiert Ende des Jahres mit einem interdisziplinären wissenschaftlichen Beirat herausragende Modellprojekte in verschiedenen Bundesländern (siehe Kasten).

Das länderübergreifende Modellprojekt „Guter Start in Kinderleben“ beispielsweise, das bereits seit November 2006 läuft, arbeitet auf zwei Ebenen. In dem individuellen Ansatz erhalten belastete Eltern, wie sehr junge oder alleinerziehende Mütter, eine entwicklungspsychologische Beratung. Mithilfe von Videoaufnahmen zeigen Psychologen aus der Perspektive des Kindes, was falsch läuft, um daraus Alternativen zu entwickeln. Auf struktureller Ebene wurden an acht Modellstandorten (jeweils ein ländlicher und ein städtischer) in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen „Runde Tische“ implementiert. Dort kommen Vertreter von Städten oder Kommunen, Jugendämtern, Geburtskliniken, sozialpädiatrischen Zentren sowie Kinderärzte und Hebammen zusammen, um das Gesundheitssystem und die Jugendhilfe systematisch zu koordinieren. Zunächst wird herausgearbeitet, was funktioniert und was nicht. „Es ist wichtig, Bausteine zu entwickeln, die in die bestehenden Regelstrukturen passen“, sagt Dr. Ute Ziegenhain, die zusammen mit Prof. Dr. Jörg M. Fegert das Projekt leitet. „Es geht nicht darum, das Rad neu zu erfinden.“ Ihr vorläufiges Fazit: Hilfemaßnahmen müssen jeweils vor Ort erarbeitet und administrativ verankert werden.

Der Deutsche Bundestag hat einen weiteren Baustein zum Kinderschutz hinzugefügt. Am 24. April 2008 wurde das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ beschlossen. Bisher wurden die Familiengerichte häufig viel zu spät angerufen – so spät, dass die Gerichte den Eltern oft nur noch das Sorgerecht entziehen konnten. Das neue Gesetz erlaubt es den Familiengerichten nun, frühzeitiger und stärker auf die Eltern einzuwirken, damit diese öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen, die zur Stärkung der Elternkompetenz erforderlich sind. Die für das Gesetz verantwortliche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fordert allerdings auch einen besseren Schutz im Vorfeld der gerichtlichen Verfahren: „Es muss klar sein, dass das Jugendamt bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Pflicht hat, einen Hausbesuch durchzuführen.“ Der mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz von 2005 verankerte Schutzauftrag des Jugendamts müsse an einzelnen Stellen konkretisiert werden, weil in der Anwendung immer noch Unsicherheiten bestünden. „Die tragischen Fälle der letzten Zeit zeigen, dass sich das Jugendamt das gefährdete Kind persönlich anschauen muss“, sagte Zypries. „Der Mitarbeiter darf sich nicht von den Eltern abwimmeln lassen.“
Petra Bühring


Modellprojekte

Familienhebamme: frühe Unterstützung, frühe Stärkung?
Niedersachsen
Familienhebammen unterstützen belastete Schwangere und Mütter, um tragfähige Familienstrukturen aufzubauen.
Leitung: Prof. Dr. Beate Schücking, Osnabrück
Start: September 2007

Frühe Hilfen für Eltern und Kinder
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
Untersucht die Wirkungen der Projekte „Soziale Frühwarnsysteme in NRW“ und „Schutzengel für Schleswig-Holstein“.
Durch eine verbindliche Vernetzung der Hilfesysteme sollen Risikolagen frühzeitig erkannt und den Familien passende Hilfen angeboten werden
Leitung: Prof. Dr. Wolfgang Böttcher, Münster
Start: Oktober 2007

Frühstart
Sachsen-Anhalt
Untersucht die Wirksamkeit von Familenhebammen und deren Einbettung in vorhandene Versorgungsstrukturen
Prof. Dr. Johann Behrens, Halle-Wittenberg
Start: September 2007

Guter Start ins Kinderleben
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Thüringen
Frühe Förderung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz belasteter Eltern; systematische Koordinierung von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitssystem in den Regionen
Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Dr. Ute
Ziegenhain, Ulm
Start: November 2006

Keiner fällt durchs Netz
Hessen und Saarland
Prävention von Beziehungsstörungen durch psychosoziale Interventionen durch Familienhebammen direkt nach der Geburt sowie Elternkurse
Prof. Dr. Manfred Cierpka, Heidelberg
Start: Januar 2008

Pro Kind
Niedersachsen, Bremen und Sachsen
Familienhebammen unterstützen belastete Erstgebärende ab der Schwangerschaft bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.
Träger: Stiftung Pro Kind und Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachen, Universität Hannover (keine Evaluation durch NZFH)
Start: 2006

Wie Elternschaft gelingt
Brandenburg und Hamburg
Akteure aus der Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen werden vernetzt und qualifiziert, um Hochrisikofamilien zu unterstützen.
Prof. Dr. Christiane Ludwig-Körner, Prof. Dr. Gerhard Suess, Potsdam und Hamburg
Start: Januar 2008

Chancen für Kinder psychisch Kranker und suchtbelasteter Eltern
Mecklenburg-Vorpommern
(im Aufbau)

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