ArchivDeutsches Ärzteblatt PP6/2008Bekanntmachungen: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Bedeutung des Begriffs Fachidentität für nichtärztliche Psychotherapeuten (Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) Vom 20. Dezember 2007

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Bekanntmachungen: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Bedeutung des Begriffs Fachidentität für nichtärztliche Psychotherapeuten (Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) Vom 20. Dezember 2007

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LNSLNS Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am
20. Dezember 2007 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Fassung vom 15. Februar 2007 (BAnz. S. 3491), zuletzt geändert am 13. September 2007 (BAnz. Nr. 49 vom 1. April 2008 S. 1146), wie folgt zu ändern:

I. § 23 l Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„1. 1In Planungsbereichen, in denen keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, ist auch eine gegenseitige Anstellung zwischen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zulässig. 2Sind Zulassungsbeschränkungen angeordnet, gilt die Regelung in Nummer 2 mit der Folge, dass ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 23 i Abs. 1 nur unter Psychologischen Psychotherapeuten einerseits oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten andererseits zulässig ist.“

II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Siegburg, den 20. Dezember 2007

Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende

Hess

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