

Gisela Klinkhammer
Chefin vom Dienst
Die Kirchen teilen diese Bedenken. Sie haben sich offen gegen den vom SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker und Abgeordneten von FDP, der Grünen und der Linken verfassten Gruppenantrag zur Regelung der Patientenverfügung gewandt. Dieser ist bisher als einziger Gesetzentwurf formell in das parlamentarische Verfahren eingebracht und von inzwischen 205 Abgeordneten unterzeichnet worden, unter anderem von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Nach diesem Entwurf sollte Patienten eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung eingeräumt werden. Nur wenn sich Arzt und Betreuer nicht einig sind, soll eine gerichtliche Klärung erfolgen. Er bestehe darauf, dass noch vor der Sommerpause die erste Beratung im Parlament stattfinde, sagte jetzt SPD-Fraktionschef Peter Struck. Die Grünen, denen vorgeworfen wird, den Entwurf zu torpedieren, führen seit Wochen Gespräche mit den Kirchen, die ihnen in ethischen Fragen inzwischen oft näher stehen als der Union. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, befürworten zwar ebenfalls eine weitere Stärkung des Instruments der Vorsorgevollmacht. Die Verantwortung, die dem Betreuer oder Bevollmächtigten mit der Prüfung zukommt, geht ihnen jedoch eindeutig zu weit. Der Entscheidung des Betreuers oder Bevollmächtigten sollte ihrer Ansicht nach immer ein Gespräch mit Angehörigen, Ärzten und Pflegepersonal vorausgehen und davon dürfe nur ausnahmsweise abgewichen werden. Die Vorbehalte der Kirchen sind nicht von der Hand zu weisen. Schließlich nehmen Patienten keine Dienstleistung in Anspruch, sondern „bis heute ist die Fürsorge für den Patienten ein Grundbestandteil des ärztlichen Auftrags“, wie es Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) ausdrückte.
Letztendlich bleibt es fraglich, ob eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen überhaupt notwendig ist. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, hat sich auf der Eröffnungsveranstaltung des diesjährigen Deutschen Ärztetages dagegen ausgesprochen. „Die Rechtslage ist klar, sie ist nur nicht bekannt genug“, sagte der BÄK-Präsident. Er empfiehlt dagegen eine Orientierung an den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung, die tatsächlich für jeden Arzt eine unentbehrliche Orientierung für ärztliches Handeln im Umfeld von Sterben und Tod sind und für deren Verbreitung Hoppe zu Recht überall wirbt, „wo ich nur Ärzte treffe“.
Ellenberger, Wolfgang
Schlaudraff, Udo
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