

. . . In Deutschland gab es vor Einführung des Mammografie-Screenings keine erlaubte Früherkennungs-Mammografie. Es war immer schon verboten, Strahlen an gesunden Frauen anzuwenden. Dass dennoch ein geduldetes graues Screening stattfand, war formaljuristisch ein illegales Vorgehen. Jetzt hat erstmals eine Legalisierung stattgefunden. Dass diese Untersuchungen, für die die Kassen viel Geld zur Verfügung stellen, an besonders zertifizierten Stellen stattfinden, ist meiner Meinung nach legitim. Die hohen Qualitätsanforderungen können nur in bestimmten Zentren mit entsprechendem Patientendurchsatz gewährleistet werden. Insofern kann ich den Einwand von Frau Goldmann-Posch (mamazone e.V.) nicht gelten lassen. Die Aufregung seitens Frau Prof. Kuhl, dass Universitäten nicht am Screening teilnehmen dürften, kann ich schon gar nicht verstehen. In den Zeiten des grauen Screenings hatten sie auch keine ambulante Zulassung. Jetzt bekommen die Brustzentren sogar vermehrt Patientinnen zur weiteren Behandlung aus dem Screening zugewiesen. Ein breites Screening der Bevölkerung könnte darüber hinaus ein universitärer Betrieb aus personellen Gründen gar nicht leisten . . . Zusammenfassend werte ich die ganzen Diskussionsbeiträge so, dass es mal wieder einen neuen Kuchen zu verteilen gibt und die Kliniken sich benachteiligt fühlen. Das allein ist Grund der Beanstandungen.
Dr. med. Armin M. Schmidt,
Dieter-aus-dem-Siepen-Platz 1,
45468 Mülheim an der Ruhr
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